Hallo.
Zusätzlich zum Lohn, Rente, Minijob, Schenkungen, Lebensversicherungen u.a. Einnahmen, soll man auch Abfindungen in den Antrag "Befreiung von Zuzahlungen" eingeben.
Muss man eurer Meinung nach auch Abfindungen, die bereits versteuert und um einen hohen Krankenkassenanteil erleichtert wurde, als Einnahme für das betreffende Jahr angeben? Beispiel: Die Abfindungssumme betrug anfänglich 30.000 € und nach Reduzierung durch die genannten Abzüge bleiben 25.000 € übrig. Ich vermute mal ja, aber letztendlich verfügt ihr über das größere Wissen.
Gruß