DWG EG Vertrag: Kündigung - Mein Anwalt hat mir gesagt, dass ich nicht aus diesem Vertrag herauskommen kann. Gibt es Lösungen?"?

hiermit möchte ich meine Situation bei DWG darlegen und meinen Wunsch zur Kündigung meines Vertrags erklären. Gemäß der mir vorliegenden Informationen beträgt die Kündigungsfrist bei DWG fünf Jahre, jedoch wurde mir mitgeteilt, dass eine Kündigung meinerseits nicht möglich sei. Ich möchte Ihnen nun den Grund für meinen Kündigungswunsch erläutern.Vor einiger Zeit hatte ich telefonischen Kontakt mit einem Mitarbeiter von DWG, einem deutschen Immobilienunternehmen. In diesem Gespräch erklärte er mir falsch, welche Dienstleistungen das Unternehmen anbietet, und übte Druck auf mich aus, einen Vertrag mit ihnen abzuschließen. Er behauptete sogar, dass ich finanzielle Unterstützung vom Finanzamt erhalten würde, wenn ich ein von ihnen bereitgestelltes Formular ausfülle und an das Finanzamt schicke. Kurz darauf telefonierte ich mit einem deutschen Freund, der mich darauf hinwies, dass es sich bei diesen Unternehmen um betrügerische Machenschaften handelt und ich keinesfalls einen Vertrag mit ihnen abschließen sollte. Zu meinem Bedauern hatte ich zu diesem Zeitpunkt bereits eine elektronische Unterschrift geleistet Unmittelbar nach diesem Telefonat rief ich den genannten Mitarbeiter von DWG zurück und teilte ihm mit, dass ich keinen Vertrag mit ihnen abschließen möchte. Ich betonte, dass ich derzeit lediglich Auszubildender bin und nicht in der Lage bin, die damit verbundenen Kosten zu tragen. Zu meinem Entsetzen reagierte er rassistisch auf mich und erklärte, dass, wenn ich das Verfahren nicht abschließen möchte, ich das erhaltene Formular einfach wegwerfen solle. Er versicherte mir, dass keine Gelder von mir oder meinem Ausbildungsbetrieb eingezogen würden. Dennoch stellen sie nun monatlich ca. 40€ in Rechnung, obwohl ich diese Zahlungen nicht mehr leisten möchte.Ich fühle mich von diesem Mitarbeiter belogen und rassistisch behandelt. Diese Vorfälle haben mein Vertrauen in DWG vollständig erschüttert. Daher bitte ich Sie höflich, meine Kündigung zu akzeptieren und den Vertrag umgehend zu beenden. Ich erwarte, dass keine weiteren Zahlungen von meinem Konto abgebucht werden und dass sämtliche Verfahren in Bezug auf DWG eingestellt werden.

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Kündigungsfrist, Versicherung, Azubi
fristlose Kündigung eines Bausparvertrages während Ansparphase. Gibt es Vorfälligkeitsentschädigung?

Hallo, folgende Situation:

Ich habe einen alten Bausparvertrag. Diesen möchte ich nicht weiter besparen, da es mir sinnlos erscheint. Stattdessen kann ich das angesparte Geld derzeit gut gebrauchen.

Der Vertrag befindet sich in der Ansparphase und ist zu ca. 1.400€ von 11.000€ bespart. Die Zuteilung würde so lange dauern, bis ich den Vertrag quasi nicht mehr benötige. Dazu ist die Summe von 11.000€ auch nicht sonderlich hoch.

Jetzt habe ich zur Kündigung eine Frage:

In den Vertragsunterlagen zum Thema Kündigung steht:

*"(1) Der Bausparer kann den Bausparvertrag jederzeit kündigen. Er kann die Rückzahlung seines Bausparguthabens frühestens an dem Zuteilungstermin, der mit dem Ablauf von sechs Monaten nach Eingang deiner Kündigung folgt, verlangen.

(2) Solange die Rückzahlung des Bausparguthabens noch nicht begonnen hat führt die Bausparkasse auf Antrag des Bausparers den Bausparvertrag unverändert fort.

(3) Reichen 25 % der für die Zuteilung verfügbaren Mittel nicht für die Rückzahlung des Bausparguthabens gekündigte Verträge aus können Rückzahlungen auf spätere Zuteilungstermin verschoben werden."*

Heißt das ich komme an das Geld frühestens nach Kündgung und 6 Monaten ran?

Im Netz habe ich gelesen, dass auch eine Fristlose Kündigung möglich ist. Dabei würde eine Vorfälligkeitsentschädigung von 1% pro Monat vorzeitiger Kündigung anfallen. Ist das so richtig? Dazu steht halt nichts in den Vertragsunterlagen. Wenn es stimmt: Beziehen sich die 1% auf die angesparte Summe (1.400€), oder auf die gesamtsumme des Bausparvertrages, also 11.000€?

Danke für eure Hilfe, ich Hoffe der Text ist nicht all zu lang ;)

Bausparvertrag, Kündigung, Kündigungsfrist, Vorfälligkeitsentschädigung
Wann genau endet die kündigungsfrist bei diesem Abo?

Hallo, ich bin mir gerade nicht sicher nicht sicher ab wann man das rechnet.
ich habe mir ein Digitales zeitschriftenabo geholt, das zunächst für 10 Hefte bzw. 3 Monate (genauer stehts nicht da, geht um Focus digital, was wohl 1 mal die Woche rauskommt) läuft und sich bei Nichtkündigung um ein jahr verlängert.
Kündigungsfrist istt bis 4 Wochen vor Ablauf des Abos in Textform oder telefonisch.

Jetzt habe ich am 21.10. auf der Webseite das kostenpflichtige probeabo bestellt (bezahlung per lastschrifteinzug ausgewählt).
am 22.10. erhielt ich eine Email von dem Verein, wo im Anhang ein brief als pdf dabei war.
In diesem brief wurd eich als neuabonnent begrüßt, ich erhalte die zeitschrift ab der ausgabe 45/2020, die am 30.10. erscheint. ausserdem wurden die zugangsdaten mit denen man sich dort registrieren und damit auf die inhalte zugreifen kann, genannt.

Habe mich nun heute dort mit den daten registriert und kann bereits auf die ausgabe 44, vom 24.10, zugreifen.

Jetzt würde mich interessieren ob wann offiziell die Laufzeit beginnt und bis wann ich dementsprechend kündigen muss spätestens.
als möglcihe kandidaten hierzu sehe ich:
1. den 21.10, wo ich das abo online nestellt habe.
2. der 22.10. wo ich die email mit den zugangsdaten gekriegt habe und (vermutlich!) auch schon auf das erste heft hätte zugreifen können
3. der 24.10., eben der tag wo die erste für mich zugreifbare heftausgabe rauskam.

oder

4.der 30.10., weil es in der emil ja (falscherweise) hieß, ich bekäme erst zugang auf die heftausgaben vom 30.10. und folgende

was hiervon ist der betreffend fristen relevante termin bzw. datum?

und wann würde es enden?
angegeben war wie erwähnt nur im angebot auf der seite dass es 10 hefte beinhalten und 3 monate laufen würde.

was, wie ich vermuten würde, ja nicht so ganz hinkommen kann.

wie berehcne ich da korrekt den letzten tag des abos, und davon ausgehend dann 4 wochen vorher den eltzten kündigungszeitpunkt?
Danke im Voraus!

Ich will zwar einerseits rechtzeitig kündigen, aber andererseits nicht schon so früh kündigen dass der verein das als Widerruf oder so hinstellen kann (passierte mir shcon öfter bei probeabos und es kam trotz vereinbartem abo gar nicht mehr dann). darum will ich das so genau verstehen was da rechtlich der korrekte Termin ist :-)

Kündigungsfrist, Abonnement
Kündigung zwischen Hauptmieter und unternieter?Wann muss ich raus?

Hallo ,

Ich wohne in eine WG und bin der untermieter und mein mitbewohner ist der Hauptmieter. Das untermitvertrag ist unbefrister und das wohraum würde unmöbliert vermietet (da war nur eine Lampe).Das ganze gebaude gehört zu einer Immobilie .

Ich habe ein mündliches kündigung bekommen von mein Hauptmieter , er will das ganze wohnung haben , seine Frau kommt hier in April .

Trotz der Bitte, dass ich bis Ende April bleiben möchte er sagte zu mir dass er kann mir eventuell die ersten 2 wochen in April wohnen lassen aber mehr nicht

Ich verstehe nicht genau was über den Kündigung auf mein untermetvertrag geschrieben wurde .

"Hauptmieter: Das Kündigungsrecht des Hauptmieters richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften, wenn der 

Untermietvertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen wurde. Die Frist beträgt somit zwei Wochen. Wurde der 

Untermietvertrag auf bestimmte Zeit abgeschlossen, so kann er vor Ablauf der Untermietzeit nicht ordentlich 

gekündigt werden

Untermieter: Abweichend hiervon gilt für den Untermieter die Regelung, dass er bis zum dritten Werktag des 

Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Kalendermonats kündigen kann. Der Zugang der schriftlichen 

Kündigung ist hier maßgebend. 

Eine fristlose Kündigung ist nach gesetzlichen Vorschriften zulässig."

Ich wiederhole : Die Frist beträgt somit zwei Wochen. Das verstehe ich nicht , muss ich in 2 wochen raus ? Was ist mit die 3 Monate ?

ich habe noch nicht woanders zimmer gefunden . Was soll ich tun ?

ich weisst nicht ob ich werde den Schriftlichen Kündigung bald bekommen aber el will mich schnell rausschmeischen .

HILFE !!!!!!

Danke euch

Kündigung, Kündigungsfrist, WG, Untermieter
Kann ich als Arbeitnehmer noch kündigen, wenn mir vom Arbeitgeber bereits gekündigt wurde, um ehr aus dem Vertrag zukommen?

Folgender Sachverhalt, ich habe bereits die mündliche Zusage eines neuen Arbeitgebers erhalten. Den unterschriebenen Vertrag werde ich aber erst Anfang nächster Woche erhalten. Trotz gegebener Seriosität des neuen Arbeitgebers macht eine Kündigung meinerseits also vorher keinen Sinn. Schriftlicher Vertrag immer besser!

Wenn ich kündige beträgt meine Kündigungsfrist 1 Monat zum Monatsende. Ich würde also vom heutigen Datum ausgegangen zum 31.5.2020 rauskommen.

Da es seit einiger Zeit mit dem alten Arbeitgeber „knistert“, könnte es gefühlt passieren, dass DIE mir die Tage noch kündigen, bevor ich kündigen kann. Arbeitgeberseitig besteht eine Kündigungsfrist von 2 Monaten zum Monatsende. Ich käme dann also erst zum 30.06.2020 aus dem Vertrag.

Viel zu spät, da ich das neue Arbeitsverhältnis zum 1.6. antrete soll.

Wie verhalte ich mich, sollte tatsächlich mir vorher gekündigt werden? Kann ich die Annahme der Kündigung verweigern? Oder den Arbeitgeber bitten, mir erst mit Datum 30.4. zu kündigen, so dass ich vorher kündigen kann? Gibt es dazu eine Rechtsprechung ?

Würde mir andererseits nicht die 2-Monatige-Arbeitgeberseitige-Kündigungsfrist verbauen wollen, sollte es mit dem neuen Arbeitgeber doch nicht klappen. Wovon ich aber nicht ausgehe!

Vielen Dank!

arbeitgeber, Kündigungsfrist