Kann es mir zum Nachteil gereichen, dass bei einem Verkehrsunfall meine Haftpflichtversicherung den Schaden der Gegenpartei erstattet hat, obwohl ich der Auffassung bin, dass sie allein schuld ist und nur meinen Schaden zu erstatten hat? Bin ich dadurch in der Rechtsverfolgung meiner Schadensersatzanspruche gehemmt oder auch nur eingeschränkt?
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