Ich bin Kleinunternehmer und verkaufe meine Waren auf eBay sowie auf einzelnen regionalen Märkten. Auf Ebay handele ich mit fertigen, zuvor angekauften Waren, auf den regionalen Märkten mit selbst hergestellten Produkten. Muss ich nun in meiner Einkommenssteuererklärung die Anlage S oder die Anlage G ausfüllen?
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