Einkommensteuer bei Rentennachzahlung

Guten Tag,

im Jahr 2012 bezog ich ganz normales Gehalt (St.Kl. IV) und meine Frau Krankengeld. Diese habe ich auch bei der Einkommensteuererklärung 2012 ganz normal angegeben, kein Problem. Meine Frau bezog weiter Krankengeld bis 31.05.2013. Seit dem erhält meine Frau EU-Rente. Diese wurde rückwirkend zum 01.03.2012 bewilligt, also rückwirkend für den Zeitraum, in dem sie Krankengeld bezog, das wir ja versteuert haben. Wir erhielten für den rückwirkenden Zeitraum eine "Nachzahlung" von rd. 14.500 Euro, die wurde jedoch von der Krankenkasse kassiert, da die ja in der Zeit Krankengeld gezahlt hat. Wir haben also nicht wirklich eine Nachzahlung erhalten, nur Krankenkasse und Rentenversicherung haben untereinander ihre Finanzen geregelt. Damit waren schon mal wir, Krankenkasse & Rentenversicherung quitt. So weit so gut. Bei Finanzamt jedoch blieb das Krankengeld versteuert. Nun mache ich die Einkommensteuererklärung 2013 und gebe folgerichtig auch die EU-Rente meiner Frau an (muss ja versteuert werden), inkl. der Nachzahlung für 2012. Klingt ja logisch. Sehe ich ja ein. Allein wir haben ja bereits das Krankengeld 2012 versteuert, welches wir ja (durch den Ausgleich Krankenkasse <-> Rentenversicherung) gar nicht erhalten haben. Krankengeld + EU-Rente sind in etwa gleich hoch, sodass sie eine ähnliche Steuerlast verursachen müssten. Jedoch würden wir ja jetzt beides versteuern. Was müssen wir also tun, um das zu verhindern? Die Rentennachzahlung einfach nicht angeben? Oder müssen wir 2012 neu berechnen lassen (KG-Steuer-Erstattung dafür Rentennachzahlung-Besetuerung)? Geht das automatisch? Kann man das irgendwo im Vordruck der Steuererklärung angeben - nur ich finde das nicht?

Wer weiss Rat?

Vielen Dank. Viele Grüße Huddel

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Vermietung an Angehörige (Rentner mit Zweitwohnsitz)

Hallo liebe Community,

ich habe mir eine kleine Eigentumswohnung gekauft und möchte diese nun an Angehörige vermieten. Folgende Fragen: 1. Zunächst hatte ich nur einen Elternteil als Mieter eingeplant, aber da meine Eltern bereits Rentner sind, wäre es sicherlich besser beide in den Mietvertrag aufzunehmen, da das Finanzamt ansonsten anzweifeln könnte, ob die Miete von einer geringen Rente bestritten werden kann, oder? 2. Meine Eltern hätten dort Ihren Zweitwohnsitz und würden natürlich auch die Zweitwohnsitzsteuer bezahlen (ca. 100km Entfernung zum Erstwohnsitz). Könnte dies als Liebhaberei angesehen, werden? 3. Da die ersten Monate noch kein Dauerauftrag bestand ist die Miete die ersten beiden Monate leicht verspätet bei mir eingetroffen. Problematisch? Einen korrekten Mietvertrag haben wir, den ich auch mit der Steurerklärung einreichen werde (mit ortsüblicher Vergleichsmiete, Nebenkosten, Kaution etc.). 4. Ich habe die Küche erneut und überlege auch einige Möbel (Einbauschrank, Bett etc.) einzurichten. Diese Möbel treffen jetzt erst nach Beginn des Mietvertrags ein (lange Lieferdauer etc.). Ist dies für das Finanzamt ein Problem? Ich bin mir bewußt, dass ich diese Anschaffungskosten dann erst im folgenden Steuerjahr (entsprechend Afa) gelten machen kann, da die Rechnung nicht mehr auf das alte Steuerjahr ausgestellt ist.

Vielleicht finden sich ja ein paar Steuerprofis hier oder Leute die ebenfalls an Angehörige vermietet haben und können weiterhelfen. Freue mich auf eure Antworten! Danke vorab!

Steuern, Vermietung.

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