Hallo, eine Bekannte hatte ihre Riesterrente (Versicherung) gekündigt und in einen Wohnriester Bausparvertrag überführt (Guthabensübertragung). Diesen hat sie zwar bespart, aber noch keine Zulagen für diesen beantragt. Das übertragene Guthaben enthielt jedoch Zulagen. Ebenso hat sie in den vergangenen Jahren über den alten Vertrag Steuervorteile erhalten. Leider wurde sie sehr schlecht beraten und bereut diesen Schritt nun. Nun möchte Sie am liebsten den Bausparvertrag kündigen, da eine Beitragsfreistellung und das Liegenlassen des Geldes dort ihr auch nicht gefallen. Wenn Sie das tut, was passiert dann technisch? Werden die übertragenen Zulagen an die Zulagenstelle zurückgezahlt? Ich nehme an ja. Was jedoch passiert steuerlich gesehen? Die Wüstenrot sagte mir, dass das mit dem Finanzamt ausgemacht werden muss. Ich hatte nämlich mal gehört, dass einige Gesellschaften einen Steueranteil direkt einbehalten. Würde nun das erhaltene Kapital in dem Jahr als Einkommen zugerechnet und man muss es mit seinem Steuersatz versteuern oder errechnet das Finanzamt die bisher erhaltenen Steuervorteile und fordert diese zurück? Ersteres wäre ja erheblich schlechter, durch die Steuerprogression. Und kann es sein, dass die Wüstenrot nun bei Kündigung die noch nicht komplett bezahlten Abschlusskosten auf einen Schlag verlangt?
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