Kann der Schwiegersohn einer gesetzl. Betreuerin als Ergänzungsbetreuer benannt werden?
Ich muss als gesetzl. Betreuerin (alle Bereiche) einen Ergänzungsbetreuer zwecks "Pflegevertrag" zwischen meiner Mutter und mir selbst benennen. Kann mein Schwiegersohn diese Aufgabe übernehmen (Vertrag unterschreiben, da ich ja nicht mit mir selbst einen Vertrag schließen kann)?