Antwort
Solltest du vor Ende deiner Elternzeit wieder mit Arbeiten anfangen, verlierst du den Anspruch auf dein Elterngeld. Geringfügige Arbeit ist während der Elternzeit erlaubt und man kann auch Stundenweise arbeiten. Solltest du während deiner Elternzeit deinen Job also auf 50% reduzieren, bekommst du als Elterngeld nur die 65% Elterngeld von der Netto-Differenz, die dir zu deinem vollen Gehalt fehlt.
Also solltest du früher wieder Vollständig arbeiten, hättest du auch keine Differenz zu deinem ursprünglichen Gehalt auszuweisen, auf dessen Grundlage das Kindergeld berechnet wird und somit steht dir auch kein Kindergeld zu.