Meine Schwester hat bereits im Jahr 2004 ein Haus mit Grundstück überschrieben bekommen und ich als die Schwester soll dann nach Ableben der Eltern, so wie beschrieben "Vorausvermächtnis" dann das andere ältere Haus bekommen. Jetzt ist ein Elternteil verstorben. Da meiner Schwester sämtl. Generalvollmachten erteilt wurden, ist meine Frage ob Sie dann nach Ableben des 2. Elternteils einen Anspruch oder gar ein Verkauf des Hauses veranlassen könnte, wenn zB. der längerlebende (Vater) in ein Heim oder zuhause betreut werden müsste? Ein grosses Gartengrundstück welches zu Bauland werden soll, ist ihr (meiner Schwester) auch bereits versprochen worden.