Welche Promillegrenze gilt wenn man (unverschuldet) in einen Unfall verwickelt wird?
Angenommen man hat geringfügig Alkohol getrunken, aber weniger als 0,5 Promille und man wird ohne eigene Fahrfehler in einen Unfall verwickelt (z.B. man steht an der Ampel und es fährt jemand von hinten auf). Ab welcher Promillezahl muss man dann mit negativen Konsequenzen rechnen?
7 Stimmen
19 Antworten
Eben warst du dir doch noch sicher! ;) Ich denke, wenn du in einen Unfall verwickelt und nicht nüchtern bist, bekomsmt du eine Teilschuld. Bei einem Auffahrunfall, also dem nicht nüchternen wird aufgefahren, dürfte von einer Teilschuld abgesehen werden können. Denk ich. Aber du verlierst nicht direkt den Führerschein.
Nein, unter 0,1 ‰ reichen da nicht, allenfalls in der Probezeit bzw. unter 21 Jahren.
Schau mal hier: http://www.strassenverkehrsrecht.net/index.php/promillegrenzen
Also 0,3 Promille und Ausfallerscheinungen heißt bereits Probleme. In wieweit der Tat-Richter bei einem vermeintlich unverschuldetem Unfall dir Ausfallerscheinungen "nachweisen" kann, ist einzelfallabhängig. (übrigens: viele Hustenbonbon tragen dazu bei, da beim Lutschen ätherische Öle freigesetzt werden, die als Alkohol ins Blut gehen können), also Hustenbonbon oder Alkoholpralinen tragen dazu bei, dass die 0 Promille überscritten werden könnte.
Und auf keinen Fall Mohnkuchen essen, wenn man fährt, sonst könnte einem Heroinkonsum zur Last gelegt werden.
ich meine du darfst nicht mit mehr als 0,8 promille fahren und ob du nun schuld am unfall hast oder nicht ist der polizei egal...da du geschrieben hast 0,5 hat das für dich eigentlich keine konsequenzen hoffe ich konnt dir weiter helfen schatzi416
das ist ganz schön falsch
0,5 Promillegrenze im allgemeinen
Bei Unfall kann auch der Bereich 0,3 - 1,09 Promille schon als Straftat gewertet werden.
Wir haben schon länger eine 0,5 Promill-Grenze! oO
Das stimmt nicht!!!!!!! Die Promillegrenze liegt bei 0,5! Also schon ab 0,5! gibt es eine fette Geldstrafe und 1Monat fahrverbot aúch ohne Unfall. Und auch nur bei erstverschulden.
In Deutschland gilt die 0,5 Promillegrenze! Wo wohnst du?
Wenn du tatsächlich an einer rot zeigenden Lichtzeichenanlage stehst, passiert dir bei bis zu 0,49 o/oo gar nichts. Das sieht anders aus, wenn du mit dem Auto fährst, da kann es dir schon bei deutlich weniger Alkohol im Blut passieren, dass du eine Mitschuld am Unfall bekommst.
In deinem Beispiel (Auffahrunfall) kann auch einem betrunkenen Vordermann keine Mitschuld angerechnet werden, sofern er dort wirklich nur gestanden hat. Anders kann das bei einer Vorfahrtsverletzung sein. Dort könnte die gegnerische Versicherung, ggf. gestützt auf ein Gutachten, behaupten, dass der Unfall vermeidbar gewesen wäre, wenn derjenige, der die Vorfahrt hatte, nicht betrunken gewesen wäre und ihm somit einen Teil des Schadensersatzes verweigern.
Unabhängig von der zivilrechtlichen Haftungsquote gilt aber immer:
bis unter 0,3 Promille: Keine Folgen, sofern nicht mehr in der Probezeit.
ab 0,3 bis unter 0,5 Promille: keine Folgen, sofern keine alkoholbedingten Fahrfehler aufgetreten sind.
ab 0,5 bis 1,1 Promille: Bußgeld und Punkte, sofern keine alkoholbedingten Fahrfehler aufgetreten sind.
Ab 1,1 Promille: Straftat (§ 316 StGB: "Trunkenheit im Verkehr"), auch ohne alkoholbedingte Fahrfehler.
Ab 1,6 Promille: zwingend MPU vor Neuerteilung der entzogenen Fahrerlaubnis.
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Hat der Täter alkoholbedingte Fahrfehler begangen, dann liegt eine Straftat gemäß § 316 StGB: "Trunkenheit im Verkehr", bzw., sofern andere Menschen oder Sachen von bedeutendem Wert gefährdet wurden, sogar § 315c StGB: "Gefährdung des Straßenverkehrs" vor.
Eine Verurteilung wegen Trunkenheit im Verkehr oder wegen Gefährdung des Straßenverkehrs führt neben Geld- oder Freiheitsstrafe in aller Regel zur Entziehung der Fahrerlaubnis und einer Sperrfrist von 6 Monaten bis zu 5 Jahren für die Neuerteilung.
Man hätte bei rot über die Ampel fahren können um den Unfall zu vermeiden ;) nein spass - da bin ich voll Deiner Meinung!
Völlig korrekt. Als Begründung wäre noch zu erwähnen dass ein nicht-Betrunkener schneller/besser/stärker/angemessener reagiert hätte und den Unfall vielleicht vernmieden bzw. zumindest die Schwere des Unfalls reduziert haben könnte.
Nur wenn klar ist dass man gar nichts anders hätte tun können (warten vor roter Ampel mit getretener Bremse), dann kann man keine Teilschuld bekommen.