Verkehrskontrolle - Urintest positiv auf THC
Hey Leute, Ich wurde vor 2 Tagen von Zivilbeamten im Straßenverkehr kontrolliert. Nach kurzen Tests (Pupillenreaktion, Gleichgewicht halten) verdächtigten sie mich des Drogenkonsums und führten folglich einen Schnelltest durch, welcher positiv auf THC (Wirkstoff von Cannabis) ausfiel. Ich sollte evtl. erwähnen, schon seit etwa 1-2 Jahren regelmäßig zu kiffen und eben auch am Abend davor geraucht zu haben. Daraufhin jedenfalls brachten sie mich ins Krankenhaus, um dort noch Blutproben zu entnehmen. Bis hierhin nichts besonderes. Dann aber folgte eine kurze Hausdurchsuchung, wobei neben 2-3g Marihuana noch sämtliche "Kifferutensilien" (Drehpapier, Bong, etc.) und unter anderem auch eine Feinwaage mit Tütchen konfisziert wurden. Das sah für die Cops dann eben stark danach aus, als würde ich mit Cannabis handeln, was ich allerdings noch nie gemacht hatte - und auch nicht vor habe. Mir wird also einerseits eine Ordnungswidrigkeit (Rauschmittel am Steuer) und andererseits der Besitz (wahr) und Handel (nicht wahr) von Marihuana vorgeworfen.
Nun also die Frage(n): Was kann/wird so alles auf mich zukommen? Evtl. MPU, Geldstrafen,...? Wie verhalte ich mich am besten? Wie kann ich wohl meine Unschuld in Bezug auf das Dealen beweisen? Ein Paar Infos zum Abbauverhalten vom THC, Grenzwerte beim Autofahren etc. wären auch recht hilfreich. Danke schon mal!
PS: Ich bin 19 Jahre alt (m), 185cm groß, wiege etwa 75kg und komme aus 'ner bayerischen Kleinstadt. Betrunken oder aktiv breit fahre ich auch nicht Auto. (Falls diese Angaben irgendwie relevant sein sollten)
5 Antworten
Ich wurde vor 2 Tagen von Zivilbeamten im Straßenverkehr kontrolliert
Es war also keine allgemeine Verkehrskonstrolle, sondern Du wurdest vermutlich wegen deiner Fahrweise angehalten. Das ist schon mal schlecht.
Denn in diesem Fall liegt wahrscheinlich keine Ordnungswidrigkeit vor (Verstoß gegen StVG §24a), sondern Dir wird ein Verstoß gegen StGB §316 (also eine Straftat) vorgeworfen!
Was kann/wird so alles auf mich zukommen?
Zuerst einmal der strafrechtliche Teil:
Bei 2-3 Gramm handelt es sich um eine geringe Menge zum Eigenkonsum, d.h. hier wird das Verfahren meist durch die Staatsanwaltschaft nach BTMG §31a eingestellt.
Die gefundenen Gegenstände wie Feinwaage und Tüten legen zwar den Verdacht auf Handel nahe, reichen aber ohne weitere Beweise idR nicht für ein Verfahren. Also wird auch das wahrscheinlich eingestellt.
Es bleibt also noch der Vorwurf der Teilnahme am Straßenverkehr unter Drogeneinfluß.
Entscheidend sind hier die Ergebnisse des Labortests - vor allem die Werte von THC und THC-COOH (Abbauprodukt).
Wird aktives THC nachgewiesen (was bei Konsum in den vorangegangenen 24h zu erwarten ist), gilt das als "Fahren unter Einfluß berauschender Mittel"
Günstigstenfalls ist das "nur" eine OWi nach StVG §24a. Folgen: 500€ Bußgeld, 28,50€ Gebühren und Auslagen, ca. 150-200€ für die Laboruntersuchung. Dazu kommen 4 Treuepunkte in Flensburg und 1 Monat Fahrverbot.
Sollten den Polizisten aber irgendwelche Fahrauffälligkeiten aufgefallen sein, wird daraus ganz schnell ein Verstoß gegen StGB §316. Das Strafmaß liegt hier im Ermessen des Richters, an Hand ähnlicher Fälle kann man ungefähr abschätzen: Geldstrafe iHv ca. 30-40 Tagessätzen (1 TS = 1/30 des Monatsnettoeinkommens) bzw. Sozialstunden (falls kein geregeltes Einkommen vorhanden), Entzug der Fahrerlaubnis, Führerscheinsperre von ca. 12 Monaten.
In beiden Fällen wirst Du mit einer MPU oder zumindest einem fachärztliche Gutachten (fäG) rechnen müssen!
Du solltest also ab sofort den Konsum einstellen!
Wie verhalte ich mich am besten?
Keine Aussage bei der Polizei machen! Vor allem keine Angaben über dein Konsumverhalten!
Dann abwarten. Falls die Vorwürfe wegen Besitz und Handel nicht eingestellt werden, einen Anwalt konsultieren.
Ein Paar Infos zum Abbauverhalten vom THC, Grenzwerte beim Autofahren etc. wären auch recht hilfreich.
Das Abbauverhalten ist zum einen von der Konsummenge abhängig, aber auch individuell höchst unterschiedlich
Für THC gilt (je nach Bundesland) ein Grenzwert von 1,0 oder 2,0 ng/ml.
Bei gelegentlichem bis regelmäßigem Konsum (wie in deinem Fall) kann man davon ausgehen, daß nach 24 Stunden der Grenzwert noch überschritten ist.
Die Nachweisdauer von THC liegt zwischen 24h und 4-5 Tagen.
Für die Konsumhäufigkeit ist der THC-COOH-Wert entscheidend: Bei einem Wert über 75 ng//ml spricht man von regelmäßigem Konsum. Hier wird immer eine MPU angeordnet.
Bei einem Wert unter 75 ng/ml geht man von gelegentlichem Konsum aus. Hier wird idR "nur" ein fachärztliches Gutachten gefordert.
Beides sind verwaltungsrechtliche Akte, d.h. sie laufen unabhängig von der strafrecthlichen Verfolgung.
(Also glaub bitte, nicht, daß Du einfach weiterkiffen kannst, selbst wenn strafrechtlich alle Vorwürfe fallen gelassen werden!)
Die Nachweisdauer von THC-COOH liegt im Bereich von mehreren Wochen bis zu 3 Monaten.
Ich bin 19 Jahre alt
Unter 21 kommt (egal ob OWi oder Straftat) noch ein "spezielles Aufbauseminar für alkohol- und drogenauffällige Fahranfänger" (z.B. NAFAplus beim TÜV) auf Dich zu. Kosten ca. 200-250€.
Ohne Vorstrafen wird das bestimmt eingestellt. Wenn nicht musst du ja irgendwann eine Aussage (Schriftlich, mündlich vor der Verhandlung oder bei der Verhandlung) machen. Da sagst du das du nur ganz selten mal kiffst, Die Waage und Tütchen hast du von dem Bekanntem der dir das Grass geschenkt/gegeben hat weil der aufhören wollte zu kiffen. Wenn es ganz schlecht läuft bekommst du eine kleine Geldstrafe oder ein paar Wochenenden gemeinnützige Arbeit (in Bayern weiß man ja nie wenn es um Drogen geht). Führerschein könnte wenn es ganz schlecht läuft eingezogen werden oder eine Fahrsperre für ein paar Monate und/oder eine MPU und Urinkontrollen über ein halbes Jahr die alle negativ sein müssen um den Führerschein zurück zu bekommen. Wenn sie an deinen Führerschein wollen versuche damit zu argumentieren das du den beruflich benötigst und deine Karriere zerstört wird ohne den Schein. Eventuell musst du einen Rechtsanwalt einschalten. Viel Glück
Auch sehr hilfreich, danke.
Hallo igorrr
Was kann/wird so alles auf mich zukommen?
strafrechtlich kenne ich mich jetzt nicht aus, aber was deine Fahrerlaubnis betrifft kann ich dir genaue Auskunft geben:
sollten deine aktiven Werte unter 2,0ng/ml sein wird in den meisten Bundesländern nur ein äG angeordnet um dein Konsummuster zu bestimmen.
sollten allerdings deine Abbauwerte über 75ng/ml liegen, und das werden sie bei deinen Konsumangaben, wird sofort die MPU angeordnet.
vorher wird natürlich deine Fahrerlaubnis entzogen, ohne Sperrzeit.
Die Nachweiszeiten von THC und THC-Carbonsäure (Abbauprodukt von THC) sind stark von den zuvor konsumierten Mengen abhängig. Ein grobes Raster:
Ein einmaliger Joint kann 24-36 Stunden nachgewiesen werden
bei gelegentlichem Konsum: im Blut: 2-3 Tage, im Urin: 7-10 Tage
bei regelmäßigem Konsum: 3 Wochen im Blut, bis zu 8 Wochen im Urin
In den Haaren ist jeglicher Drogenkonsum je nach Haarlänge nachweisbar ( 1 cm entspricht 1 Monat ).
Betrunken oder aktiv breit fahre ich auch nicht Auto.
doch, das hast du ja schon gemacht
bei einem regelmäßigen Kosumenten (hast du ja selber geschrieben) reichen 24 Std bei weitem nicht aus um nicht mehr unter Drogeneinfluss zu fahren.
Bei gelegentlichen Kiffern und erstrecht bei regelmäßigem Konsum ist THC BEDEUTEND länger nachweisbar.
Die Lehrmeinung geht davon aus, daß bis zu 24 Stunden nach dem Konsum nicht ausgeschlossen werden kann, daß der Konsument noch unter Drogeneinfluß steht. Das Maß für diese Zeitspanne ist der THC-Wert, der bei einem wirklich gelegentlichen Konsumenten innerhalb 24 Stunden unter die 1 ng-Grenze rutschen sollte. Diese Grenze ist KEINE Grenze im Sinne einer Ursachen-Wirkungs-Beziehung wie beim Alkohol, sondern es ist ein Maß für den Zeitraum. Je häufiger konsumiert, desto "ungenauer" wird diese "Uhr" aber. Unser selbst von mir nicht angezweifelter Rekord liegt bei 104 Stunden, nach denen noch ein Wert > 1 ng gemessen wurde.
Also mit einer MPU muss ich durchaus rechnen?
wenn deine THC-COOH-Werte über 75ng/ml sind ist eine MPU drin
mit den Strafen wegen Dealen musst du noch auf jemanden warten der sich damit zu 100% auskennt, sorry
Alles klar, trotzdem danke!
Du hättest die Teilnahme am Urin-Schnelltest verweigern dürfen. Jetzt ist es zu spät. Über die verkehrsrechtlichen Konsequenzen hat ginatilan bereits informiert. Strafrechtlich könnte es zu einer Einstellung des Verfahrens kommen, aber die Tatsache, dass Du in Bayern wohnst, lässt eher vermuten, dass es u.U. zu einer Geldstrafe und zu Sozialstunden oder Teilnahme an Drogenberatungsgespräche o.Ä. kommt. Solltest Du anwaltliche Beratung brauchen, empfehle ich Kontaktaufnahme zu http://www.gruene-hilfe.de/
Also in Niedersachsen würde ein Bekannter aufm Fahrrad von Polizei mit ich glaube 5g hochgenommen, aber die Anzeige oder das Verfahren wurde wieder eingestellt weil eine Freimenge von 6g erlaubt sei. ( Bin mir leider bei den Zahlen nichtmehr ganz sicher aber war über 2-3g) Aber er ist halt nur Fahrrad gefahren und nicht Auto und wurde nichts im Blut usw getestet.
Also mit einer MPU muss ich durchaus rechnen?
Und fällt dir noch etwas zur Sache mit dem "Dealen" ein? Auf meinen Führerschein kann ich gezwungenermaßen verzichten, nur was ich auf anderen Plattformen so darüber gelesen habe, scheint das echt ein relativ schweres Vergehen zu sein.