Shisha Laden eröffnen welches Ladenlokal welche Gewerbeanmeldung?
Hi Leute,
ich bin gerade dabei ein Shisha-Laden zu eröffnen. Kapital ist genügend vorhanden .
Allerdings finde ich kein passendes Ladenobjekt in unserer City !
Aus diesem Grund bitte ich Euch mir doch zu helfen & mir mitzuteilen welches Ladenlokal in Frage kommt !
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Ab wie viel qm wäre der Laden optimal ?
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Welche Genehmigungen bzgl. des Laden-Objektes werden benötigt ? ( Brandschutz u.ä. ? ) oder reicht die ´´Einfach-Gewerbeanmeldung´´ aus ?
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Kann ich denn jedes Laden-Objekt ( abgesehen von einer Praxis u.ä. ) in ein ´´Shisha-Laden´´ umbauen lassen ?
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Kann ich den Laden als ´´Gaststätte´´ anmelden bzw. als Cocktailbar / lounge oder ähnliches & dennoch ´´Shisha´´ anbieten ?
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Wie erzähle ich mein Vorhaben am besten dem Vermieter ? Denn jedesmal wenn ich sage : Gerne möchte ich in Ihrem Laden ein Shisha-Lokal ( modern ) eröffnen
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So wird es, meistens, gleich zu einer Ablehnung Seitens des Vermieters kommen. --- Habt Ihr evtl. eine Idee, wie ich es besser formulieren kann ? So dass der Vermieter weiß, dass ich großen Wert auf das ErscheinungsBild lege ? & nicht gleich das ´´Shisha-Cafe-Klischee´´ vor Augen hat ?
-- Gerne könnt Ihr mir auch noch einen Lieferanten mitteilen , dieser eine sehr große Auswahl an Tabaksorten- sowie Shisha´s hat --
VIELEN DANK FÜR EURE HILFE !!!
EUER SHISHA-FRITZ :)
5 Antworten
Bau- und gewerberechtlich ist eine Shishabar eine Gaststätte, weil dort ja auch immer Getränke verzehrt werden. Allerdings sind die Regeln, ob oder in welchem Umfang man in Gaststätten rauchen darf, in den Bundesländern sehr unterschiedlich !
In einem Gewerbemietvertrag steht üblicherweise, zu welchem Zweck die Räume genutzt werden dürfen. Wenn da also Gaststätte steht, geht auch eine Shishabar.
Wenn die Räumlichkeiten zuvor nicht schon als Gaststätte genutzt wurden, dann brauchst du eine Genehmigung vom Bauamt zur Nutzungsänderung.
Eine Gaststättenerlaubnis brauchst du nur, wenn auch Alkohol angeboten werden soll. In manchen Bundesländern schließt sich Alkoholausschank und Rauchen (auch Shisha) aber aus.
Für die Umnutzung eines Ladengeschäftes in eine Bar (Gaststätte) ist eine Baugenehmigung (Nutzungsänderung) erforderlich. Im Genehmigungsverfahren wird die planungsrechtliche Zulässigkeit, der Brandschutz und die Anzahl der notwendigen Toiletten geprüft.
Hallo Shisha,
also Kapital ist das eine, das passende Konzept das andere. Deine Fragen lassen stark vermuten, dass Du noch kein Konzept bzw. Businessplan erstellt hast. Ansonsten wären deine obigen Fragen schon geklärt.
Die Anzahl an offenen Fragen innerhalb deiner Gründung sind so groß, dass diese hier gar nicht allebeantwortet werden können. Zumal hierfür mhr Informationen benötigt werden.
Zudem stellt sich die Frage, woher du wissen wiollst, dass Du genügendeigenkapital hast, wenn Du noch nicht einmal dieRahmenbedingungen deiner Gründung kennst, wie z.B. Mietkosten (Kaution, Nebenkosten etc), Kosten für Umbauarbeiten und Inventar.
Dahersolltest Du zunächst ein Konzept schreiben bzw. schreiben lassen, um zu sehen was Du wann Wo zu machen hast.
Erstmals vielen Dank für Deine Antwort ....
stark vermuten, dass Du noch kein Konzept bzw. Businessplan erstellt hast.
- sowas von unnötig , ich hab mir natürlich vorab ein paar Gedanken darüber gemacht dennoch wird dies nicht benötigt...Läuft der Laden nach ca. 12 Monaten nicht wird er einfach geschlossen :)....
wenn Du noch nicht einmal dieRahmenbedingungen deiner Gründung kennst, wie z.B. Mietkosten (Kaution, Nebenkosten etc), Kosten für Umbauarbeiten und Inventar.
- ist mir auch völlig egal , da wie bereits geschrieben genügend Kapital vorhanden ist....Ich möchte den Laden für meinen kleinen Bruder eröffnen und meinem Bruder damit einen kleinen Start in die Selbstständigkeit ermöglichen
Ich möchte nur wissen ob ich JEDES Ladenobjekt ( wenn der Eigentümer damit einverstanden ist ) in eine Bar/Lounge SHishaBar ´´umbauen´´ lassen kann ?
DANKE FÜR DEINE HILFE !!!
Kleiner Witz / Weisheit am Rande :)
* Wer nach dem Preis fragt hat keine Kohle :)
Grüße
SHISHAFRITZ
Evtl kannst du mit einem Makler zusammen arbeiten der regelt das mit dem Vermieter. Aber bevor es soweit geht, solltest du so sachen wie Lieferanten oder die Vorstellung der Ladengröße wissen. Weil das Kapital willst du sicherlich nicht einfach aus dem Fenster schmeißen. Mach dir einen eigenen Businessplan. Welche lage, welche austattung. Was willst du alles anbieten welcher Lieferant. Versuch das alles herauszufinden. Wenn es dann Probleme gibt kannst du einzelne Fälle hier gerne er fragen. Aber auf einen Schlag können wir dir hier nicht deinen laden aufmachen. Viel Erfolg.
Wenn du ein Ladenlokal gefunden hast, erkundigst du dich auf dem Gewerbeamt, welche Auflagen dazu erteilt werden. Dann ist in 90 % der Fälle, die Planung schon am Ende.
Soetwas soll finde ich nicht direkt im Zentrum sein. Villeicht am Ende des Zentrums oder in einer Ecke. Aber nicht in einer Wüste :D
Vielen Dank für Deine / Eure Antworten...
- Also meine eigentliche Frage ist :
Kann ich JEDES Ladenobjekt ( vorausgesetzt der Eigentümer ist damit einverstanden ) in eine Gaststätte/Bar/ShishaBar umbauen ?
Worauf wird das Gewerbe-/ sowie das Bauamt achten ?
- Kann ich mir denn jeden Ladenlokal mieten , dort eine Theke einbauen lassen und den Laden dann zu einer ShishaBar ´´Einrichten´´ ?
BESTEN DANK FÜR DEINE HILFE !!!