Security-Rechte?!
Guten Abend,
ich war gerade eben im Supermarkt und habe mir ein Six-Pack Bier gekauft, und wollte schnell wieder nachhause laufen, als mich die "Stadt-Security" aufhielt, und meine Personalien anforderte.
Da ich keinen Ausweis oder Führerschein dabei hatte, weil der Supermarkt praktisch nur um die Ecke ist, wollten jene mich festhalten und notfalls die Polizei rufen. Ich habe dann erklärt, dass ich 20 bin und meine Personalien mündlich rausgerückt, und bin danach einfach gegangen.
Nun zur Frage, haben diese Sicherheitshilfskräfte eigentlich das Recht mich körperlich fest zu halten, mit der Begründung - ich sei verdächtig schnell gegangen ?
Danke für die Antworten.
13 Antworten
Was ist denn bitte eine "Stadt-Security"? Nur das Ordnungsamt oder die Polizei darf Personalien von Fußgängern auf der Straße kontrollieren, behaupten die was anderes sollen sie bitteschön die Polizei hinzuziehen, die werden den Typen sicher mal was von ihren Rechten erzählen. Ist Supermarkt eventuell in einer geschlossenen Wohnanlage? Dann wären die zwar durchaus berechtigt, dort das Hausrecht im Auftrage des Vermieters bzw. der Wohnungsgesellschaft durchzusetzen, mehr aber auch nicht.
Nun zur Frage, haben diese Sicherheitshilfskräfte eigentlich das Recht mich körperlich fest zu halten, mit der Begründung - ich sei verdächtig schnell gegangen ?
Natürlich nicht! Private Sicherheitsmitarbeiter haben genau die gleichen Rechte wie Jedermann sonst auch: Sie dürfen einen anderen nur dann festhalten, wenn er als Straftäter auf frischer Tat angetroffen wurde. Schnelles gehen ist aber keine Straftat, auch nicht mit nem Sixpack Bier unter dem Arm.
Kleiner Tipp am Rande: Laut § 11 Abs. 4 Bewachungsverordnung müssen Mitarbeiter von privaten Sicherheitsdiensten, die im öffentlichen Raum tätig werden sichtbar ein Schild mit ihrem Namen oder einer Kennnummer sowie mit dem Namen des Gewerbetreibenden (also der Security-Firma) tragen - falls die Herrschaften Dich noch mal ohne ersichtlichen Grund anhalten würde ich mir diese notieren. Wenn sie keine solche Kennung tragen würde ich die erfragen und notieren. Wenn das regelmäßig vorkommt, dass dort private Wachdienstmitarbeiter Passanten ohne Grund belästigen würde ich mal beim zuständigen Ordnungsamt anrufen, und wenn es eine Wohnanlage ist auch mal die Wohnungsverwaltung darüber informieren.
Gut, ein privater Sicherheitsdienst, kein Ordnungsamt, keine Polizei, keine Ausweiskontrolle. Solange keine Straftaten begangen werden dürfen die grad mal böse gucken, das wars dann auch schon.
Ja, dürfen sie. Und einen Ausweis soll man immer dabei haben
Nö, dürfen sie nicht, und auch wenn es sicherlich Sinn macht, den Perso dabei zu haben muss man das nicht.
Falsch!
Es gibt in Deutschland keine Verpflichtung einen Personalausweis dabei zu haben. Es besteht lediglich die Verpflichtung einen amtlichen Ausweis zu besitzen.
ich sei verdächtig schnell gegangen
Was ist das denn für eine Begründung....xD
Die hätte ich ausgelacht und gefragt ob sie sich in irgendeiner Form wichtig fühlen.....
Die können dich nur festhalten, wenn sie dich bei irgendwas auf frischer Tat ertappen sonst nicht.....
Kommt drauf an, was die "Stadt-Security" ist. Das Ordnungsamt darf ebenso wie die Polizei Kontrollen durchführen, auch ohne speziellen Verdacht.
Private Sicherheitsdienste hingegen haben bis auf ganz wenige Ausnahmen keine hoheitlichen Befugnisse. Die können dich zwar nach deinem Ausweis fragen - ob du ihnen den zeigst, ist aber deine Sache.
Private Sicherheitsdienste hingegen haben bis auf ganz wenige Ausnahmen keine hoheitlichen Befugnisse.
Ja: Als Luftsicherheitsassistenten bei der Fluggastkontrolle und beim Objektschutz an Standorten der Bundeswehr, der NATO und befreundeter Streitkräfte in Deutschland, aber nicht vor der Türe vom Supermarkt.
Wenn ich das mit den Ausnahmen nicht geschrieben hätte, hätte mich nach 5 Minuten der erste Schlaumeier korrigiert, dass in der Luftfahrt und weiß der Kuckuck wo auch mit Hoheitsrechten ausgestattete Sicherheitskräfte im Einsatz sind...
Stimmt auch wieder. Wäre in dem Fall aber auch ohne Ausnahme zutreffend gewesen, in dem hier vorliegenden Bereich gibt es (glücklicherweise) keine privatwirtschaftlichen Sicherheitskräfte mit hoheitlichen Befugnissen.
Die hoheitliche Supermarktkontrolle wäre auch echt unverschämt...
Wenns ein PX auf nem US-Stützpunkt wäre.... Aber ich schweife ab ;-)
Also ein privater Sicherheitsdienst ohne hoheitliche Befugnisse.
Nur der Polizei mußt Du auf Verlangen Deinen Perso vorlegen
Allen anderen zeigst Du den Perso freiwillig, zb. Verkäufer, Türsteher vor einer Disko
Als Ladendieb beispielsweise muß den Dedektiven keineswegs Deinen Perso zeigen. Dann wirst Du allerdings auf die Polizei warten müssen.
Allen anderen zeigst Du den Perso freiwillig, zb. Verkäufer, Türsteher vor einer Disko
Das ist soweit schon mal nicht ganz falsch, allerdings lässt der Türsteher einen dann auch nicht in die Disko, wenn man das Vorzeigen verweigert. Das ist genauso wie der Blick in die Tasche, muss man dem Türsteher auch nicht erlauben. Ergebnis ist allerdings das Selbe wie beim nicht vorgezeigten Ausweis: "Du kommst hier net rein!"
"Nur der Polizei mußt Du auf Verlangen Deinen Perso vorlegen"
Falsch. Auch die Gefahrenabwehrbehörden (§1 HSOG) sind zu entsprechenden Kontrollen berechtigt (§18 HSOG) und dürfen unter bestimmten Voraussetzungen auch Personen oder mitgeführte Sachen durchsuchen (§36, 37 HSOG) und Maßnahmen mit Zwang durchsetzen (vgl. §§47 ff. HSOG)
http://www.landesrecht-hessen.de/gesetze/31_oeffentliche_sicherheit/310-63-hsog/hsog.htm
http://www.deblois.de/index.php