Rauswurf wegen vergangenen Straftaten?

4 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo,

nein, damit kommt er nicht durch. Über Ihre Vergangenheit hätte sich der Mitbewohner vorher Gedanken machen müssen. Wenn einer die WG verlässt, dann soll er gehen. Sie haben Ihm nichts getan. Es gibt keine rechtliche Grundlage. Sollte er zum Anwalt gehen , wird dieser Ihnen maximal eine Mahnung zukommen lassen, welche nicht rechtlich wirksam ist , sondern nur zur Abschreckung dienen soll. Wäre er im Recht hätte er schon längst Schritte unternommen;)

Lassen Sie sich nicht einschüchtern! Und reden sie am besten nochmal ganz neutral mit Ihm , damit keiner aus der WG muss .

LG und viel Erfolg

thenewdude 
Beitragsersteller
 11.11.2020, 09:56

Jaa das ist intersannt Jedenfalls hat er gesagt er werde zur Vermieterin gehen und rumheulen dass er Angst um sein Leben habe und wenn sie sagt dass sie da nichts machen könne werde er versuchen mich rauszuklagen.

In welcher Form wird denn hier eine Wohngemeinschaft betrieben? Hat jeder Mieter einen Einzelmietvertrag mit mit dem Wohnungsvermieter??

thenewdude 
Beitragsersteller
 11.11.2020, 07:34

Jaa jeder von uns hat einen Einzelnen Vertrag bei der Vermieterin.

Gerhart  11.11.2020, 13:30
@thenewdude

Diesem Mitbewohner der Wohnung solltest du ganz klar sagen, er möge seine Aktivitäten gegen dich einstellen. Solange keine Störung des Hausfriedens durch dich vor liegt, gibt es keine Veranlassung für eine Kündigung durch die Vermieterin. Dem Mitbewohner bleibt es überlassen seinen Mietvertrag zu kündigen. Dazu braucht er keinen Grund. Drohe ihm eine Unterlassungsklage an, wenn er seine obskuren Sticheleien nicht unterlässt.

thenewdude 
Beitragsersteller
 11.11.2020, 15:52
@Gerhart

Kann er es mir untersagen am Wochenende zu trinken? Er sagt sagt immer er weiß ja nicht was passiert wenn ich vielleicht mal am Wochenende getrunken habe. Desweiteren fragt er meine Freunde aus, sofern welche kommen und möchte dass sie ihnen Geheimnisse über mich erzählen die mich in einem schlechten Licht darstellen könnten.

Gerhart  09.02.2021, 16:47
@thenewdude

Dieser Mieter kann dir garnichts untersagen, weil du durch einen Vertrag mit ihm nicht verbunden bist.

Nein, das ist kein Grund für eine Kündigung.

Deshalb? Nein.

thenewdude 
Beitragsersteller
 10.11.2020, 22:08

Das war eine Straftat von vor zwei Jahren und er hat gesagt wenn das stimmt und ich nicht freiwillig ausziehe wird er zur Vermieterin gehen notfalls auch mit Anwalt und sagen er fühlt sich jetzt nicht mehr sicher die soll mich rauswerfen oder mir eine Wohnung geben wo ich alleine bin.

NonNam  10.11.2020, 22:11
@thenewdude

Kann er ja gerne machen. Ändert aber an dem Mietverhältnis nichts. Oder stehst Du zufällig unter Betreuung? Dann sähe das evtl. noch mal ein bisschen anders aus. Mach Dir erst einmal keine Sorgen.

TheJudgement  10.11.2020, 23:53
@thenewdude

Du kannst ihm ja mal § 240 StGB zeigen und ihn fragen, ob er den schon kennt.

thenewdude 
Beitragsersteller
 11.11.2020, 09:57
@NonNam

Gute Idee danke.