Rauchen im Büro
Guten Tag
Seit 6 Monaten arbeite ich in einem neuen Betrieb. Mein Problem - im Büro wird geraucht! Ich arbeite ständig zwischen diesem Rauch! Ich rauche selber nicht ( seit 2 Monaten ) mich stört es extrem, vorallem am Morgen! und wenn die Leute vor mich hinkommen mit der Zigarette in der Hand und alles verrauchen. Es ist auch sehr ungesund!
Wie soll ich das meinen Kollegen mitteilen`? Alle rauchen ausser ich. Der Chef raucht etwa 2 Päckchen pro Tag. Nur wegen mir geht also niemand in die Kälte raus!
Was soll ich tun ich bin immer im Rauch es ist wiederlich und ungesund!
Liebe Grüsse
10 Antworten
Kannst Du die Türe zu Deinem Büro nicht zu machen?
Einfach zu schliessen und Aussen eine Tafel anbringen, Hier ist Rauchen verboten odfer schreib mit Grossbuchstaben selber drauf: ** Danke, dass hier keiner raucht** und wenn sie was von Dir wollen, lässt Du sier ein, aber ohne Glimmstengel!
Gerade in der heutigen Zeit sollten alle soviel Verständniss für Nichtraucher haben, man weiss, ja, was das passiv Rauchen ausmacht, wie ungesund das ist! Schliesslich wollen sie dann auch nichtschuld sein, wenn Du krank wirst! Gerade Exraucher sind speziell empfindlich!
Oder rede mal mit dem Chef, er ist ja auch Raucher und müsste mit gutem Beispiel voran gehen, sie müssen das akzeptieren,wenn Du nicht im Nikotinnebel arbeiten willst, sag das Deinem Chef ruhig, es ist Dein gutesRecht, an Deine Gesundheit zu appelieren!
Wenn es gute Arbeitskollegen sind, verstehen sie das auch auch und nehmen Deinen Wunsch ernst!
Viel Erfolg! L.G.Elizza
Du hast da als Raucher angefangen und vier Monate mitgeraucht? Da gibt es berechtigten Aerger, wenn Du jetzt allen das Rauchen verbieten willst.
Am Arbeitsplatz werden Rauchverbote zwecks Gefahrenvermeidung und zwecks Gesundheitsschutz ausgesprochen.
Sind feuergefährliche oder explosive Stoffe vorhanden, ist ein Rauchverbot anzuordnen, um die Gefahr eines Brandes oder einer Explosion zu verringern.
Arbeitgeber sind daneben durch die Arbeitsstättenverordnung verpflichtet, den Nichtraucherschutz am Arbeitsplatz zu gewährleisten. Der Arbeitgeber hat danach die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, damit die nicht rauchenden Beschäftigten in Arbeitsstätten wirksam vor den Gesundheitsgefahren durch Tabakrauch geschützt sind (§ 5 ArbStättV). Er hat ein allgemeines oder auf einzelne Bereiche des Betriebes beschränktes Rauchverbot zu erlassen, falls der Nichtraucherschutz nicht anders erreicht werden kann.[13]
Arbeitnehmer haben demnach grundsätzlich Anspruch auf einen rauchfreien Arbeitsplatz. Dagegen haben Raucher keinen Anspruch, dass ihnen das Rauchen während der Arbeit oder der Pause ermöglicht wird. Ausnahmen davon gelten jedoch in Arbeitsstätten mit Publikumsverkehr. Hier braucht der Arbeitgeber Schutzmaßnahmen nur insoweit zu treffen, als die Natur des Betriebes und die Art der Beschäftigung es zulassen.[14] Arbeitnehmer, die in einer Gaststätte arbeiten, in der das Rauchen gesetzlich verboten ist, haben Anspruch auf einen rauchfreien Arbeitsplatz.[15]
Die Anordnung eines Rauchverbots gegenüber den Arbeitnehmern betrifft das Ordnungsverhalten im Betrieb und ist deshalb nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 Betriebsverfassungsgesetz mitbestimmungspflichtig. Der Arbeitgeber muss also die von ihm zu treffenden Maßnahmen des Nichtraucherschutzes mit dem Betriebsrat verabreden. Die konkrete Ausgestaltung des Nichtraucherschutzes kann in einer Betriebsvereinbarung geregelt werden. Es kann dabei jedoch nicht um das Ob des Nichtraucherschutzes gehen, sondern nur darum, wie dieser Schutz im Einzelnen gewährleisten wird.[16] Der Betriebsrat kann auf diesem Wege versuchen, auch die Belange der rauchenden Arbeitnehmer einzubringen, etwa dadurch, dass die Einrichtung von Raucherräumen vereinbart wird. Ist dem Arbeitgeber durch Gesetz zwingend vorgeschrieben, ein Rauchverbot zu erlassen, ohne dass er Raucherräume einrichten darf,[17] so entfällt das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates, da dem Arbeitgeber ohnehin kein Entscheidungsspielraum mehr bleibt.
es gibt also das nichtraucherschutzgesetz udn den brandschutz. wenn ihr einen betriebsrat habt, kannst du dich an ihn wenden, wenn nicht wende dich an den arbeitsschutz. bei uns wurde das Rauchen schon wgeen des Brandschutzes untersagt. mfg
Ich würde Kündigen!
Rauchen am Arbeitsplatz ist illegal. Sprich Deinen Chef drauf an oder melde es.
Die Frage ist doch hier eher, ob er nicht auch fröhlich gequalmt hat, bevor er zum Nichtraucher wurde !!! Warum sollten jetzt alle auf ihn Rücksicht nehmen, nur weil er plötzlich Nichtraucher wird. Was ist das für ein Arbeitsverhältnis?
bitte? Und neue Mitarbeiter werden gar nicht erst eingestellt, wenn sie Nichtraucher sind oder was??? Gibt schon n Grund, warum Rauchen am Arbeitsplatz und in Gaststaetten etc verboten ist. Wenn alle anderen rauchen, dann sollen sie halt n Raucherzimmer einrichten.
'Sehr guter Link- Danke.
Der Link gibt aber österreichisches Recht wider.
Na gut, dann hier noch einen fuers deutsche Recht. https://osha.europa.eu/fop/germany/de/topics/nichtraucher_am_arbeitsplatz/index_html
Ich bin in der Schweiz, ich glaube hier gilt es für die Einzelbüros nicht.
na gut, das konnte ich jetzt ja nicht riechen :) Aber google doch einfach mal den Nichtraucherschutz fuer die Schweiz.
Schau mal hier: http://www.arbeitsinspektion.gv.at/AI/Arbeitsstaetten/Nichraucherschutz/default.htm