Polizei Vorladung Urintests?

6 Antworten

Hallo Saskia07,

die Polizei hat gegen Dich ein Strafverfahren gem. § 29 BTMG, Absatz 1, Nr. 3 eigeleitet.

Die Polizei war verpflichtet Dir als Beschuldigter in einem Strafverfahren rechtliches Gehör anzubieten. Die entsprechende Vorladung zur Vernehmung hast Du bereits erhalten.

Du bist aber nicht verpflichtet der Vorladung Folge zu leisten. Wenn Du Dich nicht zur Sache äußern willst musst Du das auch nicht.

Das nicht befolgen der Vorladung darf Dir auch nicht negativ ausgelegt werden.

Wenn Du der Vorladung Folge leistest musst Du nicht befürchten, dass eine Urin.- oder Blutprobe gegen Deinen Willen durchgeführt wird.

Schöne Grüße
TheGrow

MKausK  04.02.2017, 19:24

ich empfehle hin zugehen und dann freundlich zu sein...dann wird eingestellt.

Geht man nicht hin, wird Klage eröffnet.

So war es in meinem Freundeskreis aber da ging es nicht um ein halbes Gramm. Das ist doch grade ein fetter Popel, das wird eingestellt, darum freundlich hingehen und sorry sagen, dass ich ihnen Arbeit mache.

Wenn Du nicht hingehst passiert ..... nichts.

Einen Urintest wird man ohnehin nicht machen. Wozu auch, der Konsum von Drogen ist nicht verboten, wohl aber der Besitz.

Das ist eine Vorladung wegen § 29 Abs 1 BTMG.
Du musst nicht hingehen. Du musst keine Aussage machen, was dir auch Rate, von deinem Recht auf Aussageverweigerung. Wenn du hingehst wird du wahrscheinlich gezwungen, einen Urin und Blutabnahme  abzunehmen.

Deine Aussageverweigerung darf nicht gegen dich verwendet werden.

Die Polizei war verpflichtet dich Vorzuladen.,musst es aber nicht.

Viel Glück und lass das Zeug  beim Dealer. Dies kann wenn du weitermachst dein Leben Zerstören, was ich nicht böse meine, sondern als Feststellung.

Mit freundlichem Gruß

Bley 1914

Begründe das mit dem Satz das du nichts tun wirst was dich in irgendeiner Form belasten kann.

Geh einfach hin sage das hast du gefunden . Wenn sie dich fragen ob du Drogen nimmst sag Nein. Wenn sie einen Urintest machen wollen, verweigere den.

Saskia07 
Beitragsersteller
 04.02.2017, 16:22

Und was passiert bei Verweigerung ?

martinzuhause  04.02.2017, 16:33
@Saskia07

dann entscheidet der polizist ob er wert darauf legt das dieser test gemacht wird. wenn er dann begründen kann das der test notwendig ist ordnet ein richter den einfach an. da musst du dann nicht mit einverstanden sein. das geht auch so dann

Still  04.02.2017, 16:47
@martinzuhause

Was sollte der Test denn beweisen? Man darf straffrei Drogen konsumieren!

martinzuhause  04.02.2017, 19:00
@Still

man darf einige konsumieren. man darf sie aber nicht besitzen. und man kann doch problem bekommen wenn man konsumiert  und vllt einen führerschein machne möchte. da kann dann schon geprüft weerden ob man überhaupt geeignet ist

der konsum von drogen - kann - straffrei bleiben, muss es aber nicht.

Still  04.02.2017, 21:22
@martinzuhause

Du darfst jede Droge konsumieren, du darfst sie nur nicht besitzen. Der Konsum von Drogen (ohne Kontext mit Straßenverkehr!) ist immer straffrei!