Muss ich meinen Mitarbeitern das Feierabendbier auf dem Betriebsgelände verbieten?
Hallo,
meine Frage :
In den Sommermonaten kommt es vor, dass Mitarbeiter von mir noch ein Bier auf dem Betriebsgelände trinken.
Ich habe hier auch schon ab und an ein Bier mitgetrunken. Habe dann aber am nächsten Tag erfahren, dass es bei einigen nicht nur bei einem Bier geblieben ist.
Ab wann enden hier als Chef meine Führsorgepflicht? Bin ich hier noch verantwortlich, wenn dieser MA nach hause fährt?
4 Antworten
Viel Spaß, wenn ein Mitarbeiter über einen Grashalm stolpert und sich verletzt.
Ich würde das nicht dulden.
Sie scheinen ein großes Verantwortungsbewusstsein gegenüber Ihren Mitarbeitern zu haben.
So lange das nach Feierabend passiert, ist es egal. Wenn die danach noch arbeiten, wird es sehr problematisch, falls sie Maschinen bedienen müssen oder andere Arbeiten mit hohem Verletzungsrisiko ausführen.
Nur bei Azubis U18 hast du ne Führsorgepflicht.
Wenn du dich so verantwortungsbewusst fühlst, dann würde ich ihnen sagen sie sollen es außerhalb machen, dann bist du definitiv raus. Aber auch so, kannst du ja nichts dafür.