Mit BTM erwischt, und nun?
"Moin, gestern Nachmittag habe ich einen Anruf erhalten von einem Kollegen der Soldat ist. Er wurde wohl mit 2 Gramm Cannabis von der Polizei erwischt. Außerhalb der Dienstzeit. Er hat nicht konsumiert, ist kein Auto gefahren und wurde auch nicht positiv getestet.
Jetzt hat er natürlich Angst entlassen zu werden. Er ist das erste Mal aufgefallen und baut sonst absolut keinen Mist gebaut.Ich habe mich etwas schlau gemacht von wegen 10gramm Eigenbedarf in NRW und ist vorher nie mit der polizei in Kontakt gewesen. Könnte also sein das der Staatsanwalt die ganze Sache fallen lässt da es einfach zu geringe Mengen sind.
Auch strafrechtlich beim Bund sollte wohl nicht zuviel passieren.
Disziplinarstrafe: Ermahnung mit Hinweis das bei Wiederholung Entlassung droht.
Ggf. Eine Geldstrafe.
Frage wäre nun ob wer irgendwie schonmal in einer solchen Situation gewesen ist?
Lg"
3 Antworten
Es wird vermutlich zu einer Ermahnung kommen und ggf. zur Verpflichtung für die Dauer der weiteren Dienstzeit in unregelmäßigen Abständen Urin-Screenings zu absolvieren.
Ja so steht es auch im Netz. Es kann als "einmaliger Ausrutscher" geahndet werden wenn der Soldat nie auffällig gewesen ist. Ich glaube sogar das etwas abgewogen wird zwischen dienstvergehen und sowas wie förmlichen Anerkennungen zum Beispiel. Und wenn man sieht das sonst nie etwas passiert sei und der Soldat sich vorbildlich verhielt sollte die Strafe wohl niedriger ausfallen. Danke dir :)
(10gramm Eigenbedarf ), 3 Gramm ist Eigenbedarf und alles darüber ist strafbar, aber abgenommen wird dir das Zeug trotzdem. Und einen vermerk wird es auch geben
Wo in DE gibts den eigenbedarf auf eine illegale Droge?
Naja im Netz steht 10gramm. Egal er hatte ja nur 2.
Die Entlassung wäre das kleinere Problem: http://www.strafverteidiger-schueller.de/schwerpunkte/bet%C3%A4ubungsmittel-recht/drogen-und-berufsrecht-%C3%A4rzte-soldaten/ ob er schon mal damit Aktenkundig war .... Cannabis dabei, nix konsumiert, könnte auch das kommen, Dealer!
BtM und Wehrrecht - Soldaten
ne Meldung wird trotzdem an die BW rausgehen
Wieso sollte das geschehen, wenn das strafrechtliche Verfahren durch die Staatsanwaltschaft ohnehin eingestellt wird? Die einzig denkbare "Meldung" wird diejenige der Polizei an, die obligatorisch die Führerscheinstelle benachrichtigt.
Naja die Polizei sagte schon Eigenbedarf