Mit 0.5 gramm Cannabis von er Zivilpolizei erwischt. Was kommt auf mich zu?

5 Antworten

Ich glaube, dass gar nichts passiert. Ein Polizist hat mir mal erklärt, dass wenn in Niedersachsen jemand mit z.B. 4g erwischt wird , es vom Gericht nicht behandelt wird. Das kostet einfach zu viel Zeit und bringt nichts. In jedem Bundesland ist es anders, ab wann etwas behandelt wird. Dennoch ist der Besitz verboten. Hoffe  ich konnte es verständlich erklären.

RaceNerd987 
Beitragsersteller
 08.06.2016, 19:33

Wenn ich das hier aus anderen Foren richtig entnehmen konnte fällt hier in Schleswig-Holstein 6gr. Unter die Menge wo nichts passieren kann /sollte. Trotzdem weiß man natürlich nie was wirklich passiert weshalb ich echt Angst habe. Würde ich alleine wohnen kein Problem denn würde ich das so klären. Aber da meine Mutter sowieso schon so dagegen ist :P

Normalerweise nichts! Geringe Menge und Eigenbedarf, Verfahren wird normalerweise eingestellt......Nur in Bayern wäre ich mir da nicht so sicher. Aber das "Moin" läßt auf Norddeutschland schließen......

neeleKL  08.06.2016, 19:32

Erst zwei Wochen nach dem Konsumieren eines Joints darfst du wieder Auto fahren.

RaceNerd987 
Beitragsersteller
 08.06.2016, 19:36
@neeleKL

Weiß ich alles gut. Bei regelmäßigen Konsum ist das THC ungefähr nach 14-20 Tagen aus dem blut. Aber da ich ja nicht regelmäßig rauche .. Trotzdem danke euch! 

RaceNerd987 
Beitragsersteller
 08.06.2016, 19:24

Ja Schleswig Holstein :D danke für die schnelle antwort. Habe viel recherchiert eben. Die einen sagen es gibt eine bestimme Menge für einen Eigenbedarf.. Die anderen sagen es gibt keine ?

tuedelbuex  08.06.2016, 19:29
@RaceNerd987

Ich denke auch, es gibt eine.....nur dürfte die weit über 0,5 g liegen. Aber auch wenn Du wegen der geringen Menge straffrei ausgehst, solltest Du z.B. kein Kraftfahrzeug führen, wenn Du geraucht hast (oder am Tag danach) Denn das ist wiederum ein anderer (und "gültiger") Straftatbestand.

1 mal die Woche kann dich den Führerschein kosten, bzw. da gewisse Probleme verursachen.

Das Strafverfahren wird allerdings in fast allen Bundesländern eingestellt werden. Belanglos ...

Beim nächsten mal ... sag nur deinen Namen. Der Einzige mit dem du reden sollstest ist der Richter, alle anderen machen nur Ärger. Als Mehrfachtäter gibt es dann meist nur direkte Geldstrafen ohne eintrag im Führungszeugnis. Als Ersttäter wird es eingestellt, sprich wenn du es so in 6 Monaten schon vergessen hast, kommt der Brief ... Verfahren wurde eingestellt.

Allerdings Stress zuhause, hm ja da kommt schon Post. Also Morgens den Briefträger anquatschen, bischen mit anfreunden bzw. mit den 2-3 Trägern die in deinem Bezirk arbeiten und dafür sorgen, das die dir ne SMS schicken wenn der Brief ankommt.

RaceNerd987 
Beitragsersteller
 08.06.2016, 19:27

Soweit habe ich auch schon gedacht. Habe den zivis meine Telefonnummer hinterlassen worauf sie sich melden können. Habe nur keine Lust das ich jetzt tausende anrufe bekomme und ich letztlich vor Gericht sitze. Das währe nicht so toll stehe vor der gesellenprüfung :/

Und deshalb nimmt man keine Drogen! Wird wahrscheinlich eine Geldbuße die dann auch mal einen halben/ganzen Tausender kosten kann (Studium adieu). Deine Wohnung wird nach mehr durchsucht. Du könntest auch in den Knast wandern für 5 Jahre, da aber 1g unter Geringe Menge fällt, du nicht gehandelt hast und du keine weitern Strafdelikte gemacht hast eher unwahrscheinlich. Wenn du Glück hast wirst du noch nach Jugendstrafrecht bestraft. Was dann mit einer evt. Ausbildung ist oder mit Arbeitgeber kann ich nicht sagen. Schreib zurück wenn du doch in den Knast musst!

NonKane2  08.06.2016, 19:35

Hör nicht auf die Trottel die sagen Eigenbedarf ist legal! Das ist ein Mythos der Dealer. Lediglicher Besitz von Drogen ist strafbar, sogar 0,001 Gramm 

RaceNerd987 
Beitragsersteller
 08.06.2016, 19:41
@NonKane2

Das heißt wie soll ich mich verhalten falls noch irgendwas kommen sollte? 

NonKane2  08.06.2016, 19:46
@RaceNerd987

Du meinst was du tun sollst wenn du einen Brief bekommst mit: Bitte erscheinen sie am XX.X.2016/17 im Gericht *****? Oder: Nehmen sie Stellung zum Vorfall am 08.06.2016?

RaceNerd987 
Beitragsersteller
 08.06.2016, 19:48
@NonKane2

Zum beispiel. Habe sowas ja noch nie gemacht und will am liebsten keine Strafe bekommen was glaube ich auch verständlich ist :D

FloriAmStizzel  08.06.2016, 22:37
@RaceNerd987

Du wirst keine Strafe bekommen. Erscheine einfach nicht zur Vorladung und die Anzeige wird fallen gelassen. 6g ist Eigenbedarf in den meisten Bundesländern, in  Berlin sogar höher. Mach dir keine Sorgen.

NonKane2  09.06.2016, 16:15
@FloriAmStizzel

Geh hin, sonst kommt noch ein Strafdelikt hinzu, so etwas wie Eigenbedarf gibt es nicht!

Das wird eingestellt