mietwohnung rauchverbot, muss ich raus, oder darf ich am geöffneten fenster rauchen?
11 Antworten
Das Rauchen in der eigenen Wohnung kann nicht verboten werden, denn es gehört zum vertragsgemäßen Gebrauch. Auch eine Vereinbarung, die das Rauchen unterbinden soll, wäre höchst zweifelhaft. kann ein Mieter, der vorher Nichtraucher war und aus irgendwelchen Gründen das Rauchen anfängt, dann gekündigt werden, nein! Auch bei der Selbstauskunft kann hier geschwiegen werden. Sollte dies Gegenstand des Vertrages sein, wäre eine derartige Klausel immer unwirksam. Der Mieter wird auch nicht vertragsbrüchig. Ist der Mieter erst einmal eingezogen und stellt sich im Nachhinein heraus, dass er raucht, hat der VM das Nachsehen. MfG
Diese Frage kann aus meiner Sicht nicht beantwortet werden.
Vorab Folgendes.
Eine formularmässige Klausel im Mietvertrag wäre unwirksam.
Ist im Mietvertrag nichts vereinbart, kann Rauchen nicht verboten werden.
Aber. Wird Nichtrauchen im Mietvertrag vereinbart, weil der VM ausdrücklich Nichtraucher als Mieter gesucht hat und der Mieter erklärt, er sei Nichtraucher, handelt der Mieter vertragswidrig wenn er raucht.
Allerdings ist hier eingeschränkt, dass selbstverständlich bei Besuchen oder gelegentlichen Rauchen, wenn der Mieter später raucht, kein Grund für eine Kündigung oder eine arglistige Täuschung des VM gegeben ist.
Ein völiig anderes Problem ist wenn ein Mieter unter dem Fenster raucht und sowohl die Rauchschwaden wie auch der Geruch ziehen in die Nachbarwohnung.
Zwar akzeptieren bisher AGs die Geruchsbelästigung.
Allerdings hat sich noch kein Gericht mit den davon ausgehenden Gesundheitsrisiken umfassend befassen müssen.
Solange an der Wohnung keine Schäden durch Nikotinrückstände entstehen, die sich nicht entfernen lassen oder der Rauch ins Treppenhaus zieht, kann Dir niemend das Rauchen verbieten. In gemeinschaftlich genutzten Räumen wie Treppenhaus und Waschkeller ist das Rauchen tabu.
Papier ist geduldig, aber einer solchen Vorschrift muss man nicht Folge leisten! Sie ist schlichtweg UNWIRKSAM
Seit wann darf man das Rauchen verbieten?
Inserieren können sie es ja gerne - aber dürfen sie es auch tatsächlich verbieten?
Soweit ich informiert bin, ist es gegen das Persönlichkeitsrecht!?!
Bin zwar selber NICHTraucher aber komme aus dem Wundern nicht raus. Was uns alles vorgeschrieben werden soll. Ick fasse dat nich!!!
Habe eben bei Google nachgesehen, das Rauchen ist richterlich abgesegnet, es darf nicht verboten werden vom Vermieter
Na siehste wolfmarc - weiter paffen.
"...aber dürfen sie es auch tatsächlich verbieten?" N E I N
Es gibt tatsächlich Vermieter, die es schon inserieren!!!