Mein Ex-Freund droht Nacktbilder von mir ins Internet zu stellen!

13 Antworten

er darf die bilder nicht veröffentlichen. wenn er das macht, verstößt er zweifach gegen das kunsturhebergesetz.
1. das recht am eigenen bild. du hast als abgebildete person das recht ihm die veröffentlichung zu untersagen und ohne deine einwilligung darf er niemandem diese bilder zeigen.
2. er ist nicht der urheber dieser bilder, wenn er sie veröffentlicht, verstößter auch gegen das recht des urhebers (das ist der fotograf).
wenn er dir die drohung per mail geschickt hat, gehe damit zur polizei oder zu seinem vater. der vater wird niemals gesagt haben, dass er die bilder ohne dein einverständnis veröffentlichen darf.

Szczuka89  30.01.2013, 20:32

Das ist das kleinste Problem, aber in der Tat richtig.

Szczuka89  30.01.2013, 20:32

Das ist das kleinste Problem, aber in der Tat richtig.

Solange es eine Drohung ist, will er dich damit beeinflusen, Das kannst du leider nur wegstecken.

Wenn er es dann wirklich macht, dann kannst du was unternehmen. Erst dann.

flirtheaven  30.01.2013, 20:20

auch mit der drohung kann sie zur polizei gehen

Tastoom  03.02.2013, 06:01
@flirtheaven

Sie kann mit allem möglichen zur Polizei gehen.

Mal davon abgesehn, dass es dazu hochgradig Kinderpornographisch ist. Wenn er das macht gibts richtig ärger. Du kannst ihn schon für das Androhen anzeigen. Ich glaube das fällt unter Nötigung

erstens hat der typ keine ahnung vom gesetz zweitens hat er seinen vater zu 200% rein gar nichts gefragt drittens wieso tust du das den eigentlich

Er macht sich damit strafbar. Er verstößt gegen §22 KunstUrhG, was besagt, dass das Recht am BIld demjenigen gehört. der darauf abgebildet ist. D.h. ohne dein Einverständnis, darf er das Bild nirgends posten...

Außerdem wage ich zu bezweifeln, dass er seinen Vater gefragt hat, ob er deine Nacktbilder veröffentlichen darf ...

flirtheaven  30.01.2013, 20:19

außerdem ist er ja wohl auch nicht der fotograf, damit liegt auch das urheberrecht nicht bei ihm