Mann Grenze Holland festgenommen wegen 2kg Cannabis

17 Antworten

Betäubungsmittel in nicht geringer Menge einzuführen, ist ein Verbrechen und wird mit Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren bestraft (das bedeutet auch, dass selbst beim Ersttäter keine Bewährung möglich ist!).

In minder schweren Fällen ist die Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren. Ob es sich um einen minder schweren Fall handelt, hängt von der Menge des THC im Cannabis ab. Konkret geht es darum, um das wievielfache die "nicht geringe Menge" überschritten ist. Ich fürchte, in 2 Kg ist selbst bei mäßiger Konzentration mehr als genug drin, um einen minder schweren Fall auszuschließen.

Also: Ja, er wird, wenn er verurteilt wird, ins Gefängnis kommen und zwar für eine ganze Weile, auch wenn - da er Ersttäter ist - die Strafe im unteren Bereich des Strafrahmens ausfallen wird. Er wird bei einer solchen Anklage in jedem Fall einen Anwalt brauchen. Es hat deshalb keinen Sinn, mit einer Beauftragung zu warten. Der Anwalt wird Euch näheres dazu sagen können, womit zu rechnen ist.

Stazro  25.05.2012, 09:50

Vielleicht sollte ich mal die Menge ein bisschen ins Verhältnis setzen. Was eine "nicht geringe Menge" ist, wird von der Rechtsprechung konkretisiert und der Bundesgerichtshof hat für THC die Grenze bei 7,5 Gramm gesetzt. Wenn wir annehmen, dass die 2 kg eine Konzentration von einem Prozent (was ziemlich niedrig angesetzt ist) hätten, wären das schon 20 Gramm THC. Damit wäre das mehr als das Doppelte des Grenzwerts und kein minder schwerer Fall mehr.

Kommt er ins Gefängnis ..... er ist ja schon drin.

Du musst Dir nun überlegen was Du tust. Wenn Du zu ihm halten willst kümmere Dich um einen Anwalt. Da er in U-Haft sitzt steht ihm Pflichtverteidigung zu. Um die entsprechenden Formalitäten kümmert sich der Anwalt schon. Somit ist zunächst die Kostenfrage geklärt.

Wie es weiter geht kann nur gemutmaßt werden. 2kg ist schon recht ordentlich. Wenn es dabei bleibt und er wirklich nicht vorbelastet ist kann er nochmal Glück haben und später mit einer Bewährungsstrafe davon kommen. Allerdings wird man (ich übrigens auch) davon ausgehen dass er nicht zum ersten mal solchen Stoff eingeführt hat. Also wird versucht werden in seinem Umfeld die Abnehmer zu ermitteln. Da wird sich sicher jemand finden der anfängt zu erzählen ...

Ich muss grad weinen. bin so traurig über die situation

Pgoenixx  24.05.2012, 07:44

ne is klar,der Typ ist auch noch dämlich und bringt seine Fam.in solch eine Situation,und du musst weinen,na danke,eins in die Fresse,das tät dem Heini besser!!!

Kapaun  24.05.2012, 11:55
@Pgoenixx

So schaut's aus.

nerii 
Beitragsersteller
 01.07.2012, 20:03
@Pgoenixx

Also er kam mit 3000 € Kaution raus. Nur ma zur Info. Jeder macht fehler und hat eine Chance verdient. Beim zweiten Mal gibs eine auf die Fresse!

heut zu tage wegen cannabis ins gefängnis zu kommen ist wie als würde man im steinzeit leben, wenn du die nötige kraft hast, klage beim europäischen gerichtshof !

Kommt drauf an ob er schon einmal Wegen eines Drogenverstoßes gefasst worden ist. Aber bei 2KG kommt man sicher nicht mehr mit einer Geldstrafe davon.