Können Polizisten bei kleinen Mengen Cannabis ein Auge zudrücken?

8 Antworten

Nein.

Es handelt sich um eine Straftat. Bei Straftaten haben Polizisten die absolute Pflicht, egal wie gering das auch sein mag, ja selbst bei persönlichem Verständnis, dies zu verfolgen.

Ein Polizeibeamter, der das macht, wird, wenns rauskommt, selbst bestraft, nennt sich Strafvereitelung im Amt.

Deswegen wird er das nicht tun sondern selbst bei minimalsten Verfehlungen in dieser Hinsicht ein Strafverfahren einleiten - es bleibt ihm gar nichts anderes übrig.

Einzig die Staatsanwaltschaft darf Verfahren einstellen.

Polizisten dürfen da eigentlich kein Auge zudrücken. Aber die Staatsanwaltschaft hat die Möglichkeit, bei geringen Mengen, von der Verfolgung abzusehen, bzw. wegen Geringfügigkeit, dass Verfahren einzustellen.

Dürfen sie eigentlich nicht, da es eine Straftat ist und nur bei Ordnungswidrigkeiten von einer Strafe abgesehen werden darf. Allerdings kommt es dennoch auf die Polizisten an. Effektiv bekommt man unter der ,,geringen Menge" keine Strafe durch (ist in jedem Bundesland anders). Viele würden es dann wegnehmen und sagen, dass du das nicht machen darfst (vor allem bei <0,1 g, das is ja nichts).

Woher ich das weiß:Recherche

Theoretisch nicht, aber ich habe es schon erlebt.

Die Polizisten müssten eine Anzeige schreiben. Die wissen aber auch, dass die Anzeige bei einer sehr geringen Menge eingestellt wird und sie für den Papierkorb schreiben.

Es gibt deshalb Polizisten, die das Zeug konfiszieren und einen weiter schicken. Die dürfen es zwar nicht, aber der Besitzer des Cannabis wird sie wohl nicht anschwärzen.

Nein, das dürfen die nicht.

Sie müssen alle gleich behandeln.