Kind verschwunden, Schule verklagen?
Mein kleiner, schwer autistischer Bruder (6) ist heute einfach während der Hofpause in einer Sonderschule, extra für geistige Entwicklungsstörungen, verschwunden…
Er ist zwar schon 6, aber kann nicht reden, gar sich ausdrücken oder irgendwie kommunizieren. Nach ca 40-60 Minuten hat die Polizei ihn glücklicherweise ca 400-500m weiter, in einem Park, Nähe eines Baches gefunden und wiedergebracht (er kann natürlich auch nicht schwimmen oÄ)…
Die Schulleitung informierte uns erst 30 Minuten nach seinem Verschwinden und sonst hat er einen fest zu ihm zugeteilten Erzieher, der aber anscheinend in der Pause Rauchen war und seiner Aufsichtspflicht nicht nachging. Meine Eltern und ich sind zwar froh, dass er natürlich wieder da ist, aber können auch nicht so richtig glauben, was da gerade eigentlich passiert ist. Meine Mutter ist immer noch außer sich und sehr emotional…
Die Klasse besteht aus 5 Kindern, 6-8 Jahre, und hat eine Lehrerin und 4 Erzieher. Also 5 zu 5 Betreuung. Zudem ist die Tür des Zaunes immer offen und es war nicht das erste mal, dass mein Bruder einfach rausging. Beim letzten Mal stand meine Mutter glücklicherweise schon da und nahm ihn entgegen, obwohl vereinbart ist, dass er an die Hand genommen wird und auch so an meine Eltern übergeben wird!
Wir warten jetzt auf den Polizeibericht, bevor wir da was unternehmen und wollte mal fragen, ob sich jemand hier rechtlich etwas besser auskennt.
Das muss das letzte mal gewesen sein! Wir wollen die Schule an sich gar nicht verklagen, aber wir wollen dass das behoben wird, damit es keiner anderen Familie passiert!
Die Schule muss unbedingt diesen Zaun erneuern, oder zumindest die Tür geschlossen halten, sowie eine Aufsichtsperson in der Nähe haben, damit dies niemals wieder geschieht! Außerdem sollten die Raucherpausen so veranstaltet werden, dass noch die Mindestanforderungen von Aufsicht und Betreuung erfüllt werden und wenn das nicht geht, darf man halt nicht rauchen.
Jetzt ist aber die Frage:
Muss das nicht eigentlich das Regierungsland übernehmen, da die Schule eine staatliche ist und natürlich nur Gelder vom jeweiligen Bundesland bekommen kann? Ich meine, was ist sinnvoller? Rechtlich gegen die Schule zu gehen oder „versuchen“ gegen das Land (Berlin) zu gehen?
Ich würde mich sehr über Antworten und Hilfe freuen! Danke im Voraus!
4 Antworten
Der Schulleitung Bescheid geben.
Bei einer 1:1-Betreuung sollte das nicht passieren.
Es ist die Pflicht der Lehrer:innen, auf die Kinder aufzupassen.
Sollte die Schule uneinsichtig sein, ans betreffende Schulamt wenden und mitteilen, dass der Junge erst wieder in die Schule kann, wenn dieses Problem für alle zufriedenstellend gelöst wurde.
Wer auf Einhaltung der Schulpflicht pocht, hat dafür zu sorgen, dass Kinder nicht unbemerkt verschwinden können.
Am besten mit der Schule oder der zuständigen Erzieherin nochmal reden. Ich sehe das Problem in den Raucherpausen die anscheinend nicht gut geregelt sind
Wieso Schule, wenn es die Lehrkräfte waren?
Zudem warum eigentlich zwei mal, das macht doch schon die Staatsanwaltschaft?
Lass dich vom Anwalt beraten. Der hat da sicher sehr viel mehr Ahnung
Es gibt verschiedene Anwälte, sollte schon einer mit Fachrichtung Schulrecht sein.
Allerdings erst, wenn die Schule sich quer stellt.