jugendgerichtshilfe was erwartet mich dort?

3 Antworten

Du mußt da noch für ein DuDudu-Gespräch antreten. Erst danach wird das Verfahren endgültig eingestellt. Gehtst Du nicht hin, erhebt die Staatsanwaltschaft Anklage gegen Dich und es kommt zu einer Gerichtsverhandlung. (§§45 JGG, 153a StPO)

Hallo!

Das Verfahren gegen dich wurde wahrscheinlich wegen "Geringfügigkeit" eingestellt. Das heißt, dass sich der Aufwand einer Gerichtsverhandlung in deinem Vergehen nicht lohnt!

Dennoch hast du gegen das Betäubungsmittelgesetz verstoßen und musst dafür natürlich zurecht gewiesen werden. Dafür gehst du zur Jugendgerichtshilfe. Diese Leute dort sind meist ziemlich nett - so meine persönliche Erfahrung - doch es kann sein, dass du Sozialarbeit bekommst. Und da der Besitz von Drogen kein kleines Delikt ist, wirst du wahrscheinlich ein paar mehr Stunden bekommen.

Ich würde sagen: Shit happens! Das nächstes Mal nicht unter dem Kopfkissen verstecken!

Dana

die wollen dich befragen über dich, deine Familie, dein Umfeld, deine Schulew/Jb um festzustellen ob du weißt dass auch Canabis eine Droge ist und vorallem um zu herauszufinden ob du noch ein dummes Kind bist oder schon erwachsen bzw. altersgerecht tickst