Jemanden am Arbeitsplatz Anonym wegen sexuelle Belästigung anzeigen?

11 Antworten

Wenn jemand zur Polizei geht, wird er seine Personalien angeben müssen. Ohne diese Unterlagen ist eine Anzeige erfolglos und wird nicht weiter bearbeitet.

Um das zu bearbeiten, muss eine Aussage gemacht werden, die dem Anzeigenden zugeordnet wird.

Anonym läuft - gar nichts.

Das hätte dann den Anstrich einer Denunzierung .

Anonym anschwärzen....

Logischerweise wird in einem Rechtsstaat niemand aufgrund nicht nachvollziehbarer (anonymer) Anschuldigungen bestraft.

Darauf kann man kommen, wenn man mal kurz darüber nachdenkt.

Glitzerfunken 
Beitragsersteller
 24.04.2019, 12:35

Hätte meinen Grund nennen müssen. Es geht darum dass ich nicht verfolgt werden möchte, wenn dieser sich rächt. Ich lebe ländlich und besitze kein Auto. Aber wenn das nicht geht, muss ich die Stelle wohl aufgeben ja. Möchte mich nicht gefährden.

Wenn es keine Zeugen gibt und du nicht aussagen möchtest, kann die Polizei auch nichts für dich tun.

Und welchen Sinn soll dies haben.

Bist du selbst sexuell belästigt worden, dann zeige den Menschen bei der Polizei an.

Ist jemand anderes sexuell belästigt worden, dann solltest du dich mit der Belästigten zusammensetzen - und dann solltet ihr gemeinsam den Menschen bei der Polizei anzeigen.

Den Kopf in den Sand stecken um die Feigheit zu verbergen, hilft niemandem.

Wir können nur bestehen, wenn wir zusammen halten und gegen alle Bösewichte vorgehen und dabei natürlich die Gesetze beachten.

Hallo,

anonyme Anzeigen sind in der Regel sehr schwer bis gar nicht möglich*. Eine relisitsche Fallkonstallation wäre, wenn "der Anonymus mitteilt, dass XYZ mit Drogen dealt" und bei einer anschließenden Durchsuchung kann dieser Anfangsverdacht bestätigt werden.

Wenn aber die Zeugenaussage essentieller Bestandteil der Anzeige ist, ist eine anonyme Anzeige nicht möglich. In deinem Fall wüsste ich auch nicht, wie das gehen soll... ob sexuelle Belästigung vorliegt, oder nicht ist ja unter anderem vom Empfinden des potentiellen Opfers abhängig. Der Beschuldigte hingegen hat das Recht, sich zur Sache zu äußern bzw. sich zu verteidigen. Dies dürfte ihm aber nicht gelingen, wenn er nicht mit einem konkreten Tatvorwurf konfrontiert wird... "Sie haben in der Arbeit eine Kollegin sexuell belästigt, aber wir sagen Ihnen nicht welche!" Sowas geht nicht...

Also entweder Farbe bekennen oder es sein lassen.

Was wäre denn mit der Alternative, euren direkt Vorgesetzten über die Sachlage zu informieren. Der soll mit dem Täter ein Gespräch suchen - ohne deinen Namen zu nennen. "Herr XYZ es wurde sich über Sie beschwert, lassen Sie das in Zukunft sonst folgt eine Abmahnung!"

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Allgemein: Du gehst zur Polizei um deinen Nachbarn anzuzeigen, weil er was gestohlen hat. Dann wirst du vernommen (deine Personalien sind also bekannt). Wenn dein Nachbar nun Akteneinsicht beantragt (oder über einen Anwalt beantragen lässt), kann er deine Personalien also lesen...

Woher ich das weiß:Berufserfahrung