Hausdurchsuchung wegen Cannabis!

6 Antworten

Meine frage ist jetzt was kommt noch alles auf mich?

Die Ermittlungsbehörden werden u.U. über den Zeugen, der Dich beschuldigt Handel getrieben zu haben,. versuchen weitere Personen ausfindig zu machen, die bezeugen können, dass Du Cannabis verkauft hast. Gelingt das, wirst Du kaum mit der Einstellung des Verfahrens rechnen können, so wie dies hier andere Kommentatoren behaupten, denn die sogenannte "geringe Menge" ist eine Eigenbedarfs-Regelung. Verkauf hat mit Eigenbedarf aber nichts zu tun.

Das Strafmaß für solche Delikte ist variabel, dient aber gerade bei Jugendlichen oftmals der Abschreckung, um eine erzieherische Wirkung zu erzielen. Die Palette reicht für Ersttäter dabei von Ableistung von Sozialstunden über Geldbußen, Teilnahme an Drogenberatungsgesprächen, unregelmäßigen Urin-Screenings, Arrest und/oder Haftstrafen auf Bewährung.

Laxtis  13.09.2012, 14:34

Stimmt schon. Allerdings dürfte der Nachweis, dass die gefundene Menge NICHT zum Eigenbedarf bestimmt war, schwierig zu erbringen sein. Eventuelle Zeugen des Handels werden wohl schwerer ins Gewicht fallen.

aXXLJ  13.09.2012, 16:40
@Laxtis

Aufgrund des unvollständigen Fragesteller-Satzes

Ich wurde angeklagt das ich jemanden für 25 euro 1 Gramm gekauft hätte

kommen 3 Interpretationsmöglichkeiten in Betracht:

  1. "Ich wurde angeklagt das ich bei jemanden für 25 euro 1 Gramm gekauft hätte"

  2. "Ich wurde angeklagt das ich für jemanden für 25 euro 1 Gramm gekauft hätte"

  3. "Ich wurde angeklagt das ich jemanden für 25 euro 1 Gramm verkauft hätte"

Dabei ist zu berücksichtigen, dass der Fragesteller nicht zu wissen scheint, dass auch Ankauf als Handel gilt (insofern von Ermittlungssseite her versucht werden wird festzustellen, ob es zu weiteren Ankäufen gekommen ist).

Allerdings wurde er bisher sicherlich nicht "angeklagt" sondern bloß beschuldigt".

Klingt nach Bayern :)

In vielen Fällen werden Strafverfahren wegen des Erwerbs von geringen Mengen Cannabis für den Eigengebrauch eingestellt, die Handhabung ist jedoch von Staatsanwaltschaft zu Staatsanwaltschaft unterschiedlich. Geringe Mengen Cannabis werden beim Fund zwar beschlagnahmt, es muss aber nicht zwangsläufig vor Gericht verhandelt werden. Diese Regelung gilt nur für Gelegenheitskonsumenten, die Auslegung des Beschlusses liegt im Ermessen des Richters bzw. Staatsanwalts und hängt ggf. von weiteren Umständen des Einzelfalls ab. Ergibt sich aufgrund vorheriger Einstellungen der Eindruck, der Konsument sei Dauerkonsument, so kann dieser nicht mit einer Einstellung nach den Maßgaben des Bundesverfassungsgerichts rechnen.

Da aber die Regierung propagiert das besonders Jugendliche Hilfe benötigen statt Strafe kann es durchaus sein das dir Besuche bein Suchttherapheuten auferlegt werden. Aber wie oben schon beschrieben, wäre es interessant zu wissen aus welchem Bundesland du kommst, da wie gesagt jedes Bundesland andere Verfahren hat...

mfg, das PRO HANF Team www.facebook.com/ProHanf

Hangon 
Beitragsersteller
 12.09.2012, 19:51

Ich komm aus BW

Prohanf  12.09.2012, 21:17
@Hangon

In BW gelten i.d.R. 3 Konsumeinheiten als geringe Menge. Was als "Konsumeinheiten" in BW angesehen wird, ist leider etwas schwammig gehandhabt. Das geht von 1- 7 oder 8 Gramm. In BW wird, so mein Empfinden immer etwas nach Laune (bzw Staatsanwaltschaft) entschieden. Aber ich denke das die wahrscheinlichkeit ziemlich groß ist, das du mit einem blauen Auge davon kommen wirst.

Wenn du weiter rechtliche Beratung brauchen solltest, ruf mal bei http://www.gruene-hilfe.de/regionalbueros/regionalbuero-baden-wuerttemberg/ an. Die sind Regional besser aufgestellt als ich und können dir bestimmt noch mehr sagen.

halt die Ohren steif :)

aXXLJ  13.09.2012, 07:20
@Prohanf

Wertes "PRO-HANF Team"

ein simpler Facebook-Eintrag reicht für einen Nachweis an Fachkompetenz nicht aus. Überdies solltest Du/Ihr Deine/Eure Beiträge jeweils abschließend auf sachliche Richtigkeit und Rechtschreibung prüfen, wenn als "Team" agiert wird.

Im vorliegenden Fall geht die Ermittlungsbehörde von "Handel" aus, was mit der möglichen der Verfahrens-Einstellung von "Besitz geringer Mengen zum Eigenbedarf" nichts zu tun hat.

Du kannst davon ausgehen, daß das Verfahren gegen Dich am Ende gemäß § 45 JGG eingestellt wird. Wenns dumm läuft, dann mußt Du vorher noch ein paar Sozialstunden machen oder Beratungsgespräche bei der Drogenberatung führen. Mehr wird aber vermutlich nicht passieren. Beim nächsten Mal kann das dann aber schon anders aussehen.

wegen den 0,3 kriegste maximal sozialstunden. lass dich nicht abfucken von den cops. das einzig dumme ist nur dass du jetzt auf deren liste stehst und wenns ne personkontrolle gibt wirste durchsucht

Dafür hast du jetzt schlechte Karten.Freue dich das es jetzt kommt,und Höre auf mit son Zeugs.

verreisterNutzer  12.09.2012, 23:02

und Höre auf mit son Zeugs.

genau! Trink und verschenke Alkohol. Ist legal und macht Leben viel schneller kaputt!

...Das wolltest du sagen , oder? :D

Der handelt mit Drogen, die nicht körperlich abhängig machen und harmloser als Alkohol/Nikotin sind, soetwas gehört hinter Gittern!!...

Dackelmann888  13.09.2012, 14:28
@verreisterNutzer

Ich trinke höchstens mal auf einem Geburtstag ,ein Glas Rotwein.Du solltest mal umdenken,Du lebst länger.