Hallo,
Würde gerne mal wissen ob einem Untermieter bzw. Mieter das rauchen in seinem gemieteten Zimmer untersagt werden darf?
Als Untermieter zählt, soweit ich das Googl'n konnte, jemand der mit dem Mieter (vorheriger allein Mieter) einem Mietvertrag hat. Doch wie ist das, wenn der besagte ''Untermieter'' in dem normalen Mietvertrag bei dem eigentlichen Vermieter (Privatperson) als Mitmieter eingetragen ist?
Und nun zu der Situation,
Wir haben uns entschlossen eine WG zu gründen, jeder halbe Miete 50/50, Jeder sein eigenes Zimmer. Alles paletti alles cool bis auf das der vermeintlicher Untermieter was mehr Freunde hat die Rauchen. Da der Mitbewohner auch raucht, aber seit kurzen auf die Terrasse geht, ist dies zu einem ungeschrieben Gesetz Mutiert. (Verständlich, jedem das seine). Aber ist dies nicht die eigene Entscheidung? Zumindest in dem eigenen Zimmer? Das es in dem Gemeinschaftsräumen (Flur,Küche,Bad und Wohnzimmer) gelassen werden kann ist ja ok, es geht pur um die eigenen Zimmer.
btw Shisha im Wohnzimmer ok finde den Fehler ;D
brauch eigentlich nur die Bestätigung zum unter die Nase reiben ;)