Führerscheinantrag mit Btmg Eintrag im Führungszeugnis?

2 Antworten

Hallo derselbedalish,

die erste Frage die sich mir stellt ist die, welche Fahrerlaubnisklasse Du überhaupt beantragt hast.

Ein Führungszeugnis ist nämlich nur für die Klassen D, DE, D1 und D1E, sprich für die Personenbeförderung erforderlich.

Im übrigen schreibst Du:

Vor 2 Jahren wurde ich für den kauf von Cannabis angezeigt, es wurde nichts gefunden und ich habe gesagt dass ich nur 1mal Konsumiert habe. Die Anzeige wurde fallengelassen und man hat jetzt ein polizeiliches Führungszeugnis verlangt

Da Dir weder der Erwerb, noch der Besitz von BTM nachgewiesen wurde und der Konsum von Cannabis nicht strafbar war, wurde das Verfahren gegen Dich von der Staatsanwaltschaft gem. § 170 StPO eingestellt.

Da das Verfahren eingestellt wurde, erfolgte auch kein Eintrag im Führungszeugnis, sondern das Führungszeugnis von Dir sieht so wie im folgendem Link aus:

http://regionalwolfenbuettel.de//wp-content/uploads/2013/03/fuehrungszeugnis.jpg

Dementsprechend kann die Fahrerlaubnisbehörde nur anhand des Führungszeugnisses keine Kenntnis von dem BTM - Konsum erlangt haben.

Es währe zwar Grundsätzlich möglich, dass die Polizei der Fahrerlaubnisbehörde eine Mitteilung macht, wenn der Verdacht besteht, dass Du nicht zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet bist.

Aber nur, weil Du vor zwei Jahren zugegeben hast EINMALIG Cannabis konsumiert zu haben, langt das nicht um hier berechtigte Zweifel an der Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen zu erwecken.

Diesbezüglich hat Rechtsanwalt Alexander Betz unter folgendem Link angeführt (https://www.anwalt.de/rechtstipps/verwaltungsrechtliche-entziehung-der-fahrerlaubnis_062410.html) :

Bei Cannabis reicht dagegen der Verdacht auf einen einmaligen Konsum für die Anordnung eines ärztlichen Gutachtens nicht aus. Vielmehr sind Anhaltspunkte dafür erforderlich, dass

  • ein regelmäßiger Konsum vorliegt oder
  • ein gelegentlicher Konsum vorliegt und zusätzlich ein weiter Umstand, z.  B. das fehlende Trennungsvermögen des Betroffenen zwischen Konsum und der Teilnahme im Straßenverkehr, gegeben ist.

Insofern ist es sehr sehr sehr unwahrscheinlich, dass die Fahrerlaubnisbehörde hier einen Abstinenznachweis verlangt oder andere medizinische Auflagen macht.

Schöne Grüße
TheGrow

derselbedalish 
Beitragsersteller
 05.06.2016, 10:10

Okk danke schonmal :) es ist der B17 führerschein und wie auch immer, sie haben mein Führungszeugnis verlangt.. Ich bleib jetzt einfach sauber und hoffe das beste

Die Wahrscheinlichkeit ist sehr hoch das ein Abstinenznachweis verlangt wird

1) Sehr kurzfristig, ansonsten würde es bei Konsumenten kaum Sinn machen den Abstinenznachweis zu verlangen

2) Bei Dauerkonsum 4-6 Wochen im Urin

3) Im Normalfall Urin


Mit dem Eintrag BTM Konsument in der Polizeiakte kannste dich auch darauf einstellen dass Du bei so ziemlich jeder Verkehrskontrolle genau unter die Lupe genommen wirst.