Frauenarzt und schweigepflicht bei Minderjährigen
meine Freundin ist 15 und sie hat Angst wegen dem Frauenarzt (ist dann das erste mal)weil wir schon einmal sex hatten. Sie hat Angst das ihre Eltern das erfahren können von dem Arzt darf er das sagen oder nicht bzw unter welchen vorraussetzungen darf er es sagen und unter welchen nicht.
9 Antworten
Zur Frage wie weit Ärzte verpflichtet sind Auskunft an Eltern zu geben, gibt es immer wieder Fragen und Diskusionen. Um dazu bei zu tragen dieses Thema Eindeutig zu erklären, hier mein Hinweis.
Entscheidend dabei ist die Einsichtsfähigkeit des Jugendlichen. Nicht das Wunschdenken der Eltern.
Und wie man an einigen Antworten (hier auf gutefrage.net) sehen kann haben viele Eltern / Erziehungsberechtigte immer noch die Ansicht: "Wenn du Volljärig bist ...". Oder "Bis 18 bestimmen wir ...".
Das sie damit verstaubte Ansichten haben, die mehr als 10 bis 25 Jahre hinter der Gesetzgebung des Kinder- und Jugendrechts und vieler anderer Bestimmungen, hinterher hinken, ist Schade und traurig.
Aber das ist Deutschland 2011 aktuell.
Die Gesetzgebung und das Bundesverfassungsgericht sagen folgendes dazu:"Die noch vereinzelt vertretene Ansicht, bei der Behandlung von Kindern und Jugendlichen bestehe keine Schweigepflicht gegenüber Eltern bzw. gesetzlichen VertreterInnen oder Schweigepflichtsentbindungen gegenüber Dritten könnten nur von den Eltern erteilt werden (z.B. Berns 1998, S. 412) ist insoweit unzutreffend, als sie pauschal für Minderjährige formuliert wird.
Zwar besteht eine aus dem Erziehungsrecht der Eltern (vgl. Art 6 Grundgesetz, §§ 1626, 1631 Bürgerliches Gesetzbuch) abgeleitete Offenbarungspflicht der schweigepflichtigen Personen im Hinblick auf die ihnen von Minderjährigen anvertrauten Informationen, diese ist jedoch durch das Selbstbestimmungsrecht des Kindes – welches ab dem 14. Lebensjahr einsetzt – begrenzt (vgl. Pulverich 1996, S. 273; BverfG 1982, S. 387 ff).
Da die hierfür notwendige Einsichts- und Urteilsfähigkeit in diesem Alter in der Regel vorliegt, ist die Weitergabe von Informationen und Geheimnissen an Eltern oder dritte Personen nur mit ihrer ausdrücklichen oder konkludenten Einwilligung zulässig. Der verfassungsrechtlich geschützte Informationsanspruch der Eltern (abgeleitet aus Art. 6 Abs. 2 Satz 12 Grundgesetz) tritt hier mit der zunehmenden Fähigkeit des Kindes über die es betreffenden Angelegenheiten selbständig zu bestimmen zurück.
In Ausnahmefällen wird man dies auch für jüngere Kinder annehmen können, wenn durch die Information der Eltern oder eines Elternteils das Kindeswohl gefährdet ist. Dann "(...) kann es im Interesse des Kindes geboten sein, daß der Berater auch den Eltern gegenüber schweigt, um den Heilerfolg nicht zu gefährden und das Vertrauensverhältnis zwischen ihm und dem Kinde nicht in Frage zu stellen" (BverfG 1982, S. 384)"
Auch ob der Patient überhaupt da war, darf der Arzt nicht sagen..... ;"
Ein schutzwürdiges Geheimhaltungsinteresse wird in Rechtsprechung(OLG Karlsruhe v. 11.08.2006, 14 U 45/04) und Literatur überwiegend auch schon für den Namen des Patienten sowie für die Tatsache angenommen, dass jemand überhaupt einen Arzt konsultiert hat."
Jeder Arzt, der gegen § 9 BO verstößt, kann vom Berufsgericht zu einer Warnung, einem Verweis, einer Geldbuße bis zu 50.000,-- € sowie der Aberkennung der Mitgliedschaft und des aktiven und passiven Wahlrechts in die Organe der Ärztekammer verurteilt werden.
Ich denke da kann nichts weiter interpretiert werden. Es belegt aber das diese vor mehr als 25 Jahren getroffene Rechtsprechung vielen Eltern bzw. gesetzlichen VertreterInnen nicht bekannt ist. Und das heist sie sind diesbezüglich auf einem Stand von vor ¼ Jahrhundert.
Er darf das unter gar keinen Umständen sagen! Nur wenn es vielleicht um Mord gehen würde und die Kripo ihn befragen würde,was ja nicht der fall ist und auch nicht der fall sein wird!
Sobald sie 15 ist gilt die Schweigepflicht auf jeden Fall. Infos zum Beispiel hier: http://www.aerztekammer-bw.de/20/merkblaetter/schweigepflicht.pdf
der artzt hat natürlich schweigepflicht egal was sie ihm anvertraut er darf nixs sagen ausser es wär kriminell oder sonst etwas was über das gesetz geht^^ ich hatte davor auch angst als ich noch 15 war weil ich da auch zum frauenartzt gegangen bin und dann hat sie mir erlärt das sie schweigepflicht hat und sowas
Nein, das werden die Eltern nicht erfahren. Anders sieht es aus wenn sie schwanger sein sollte und abtreiben will. Dann braucht sie die Einverständniserklärung der Eltern. (Nur als Beispiel)