Erstvergehen mit Cannabis in München?

3 Antworten

Hallo Semmignedl,

nach all dem Blubber, der hier so kommentiert wird, will ich Dir folgendes antworten. Auch in Bayern kann ein Staatsanwalt ein Strafverfahren wegen einer geringen Menge zum Eigenverbrauch einstellen, aber er muss es nicht. Vermutlich kommt es auch ein wenig darauf an wie sehr ausgelastet der zuständige Staatsanwalt in Deinem Gerichtsbezirk ist. Der Staatsanwalt kann auch gegen Auflagen einstellen, d.h. Teilnahme an Drogenberatungsgesprächen oder Verpflichtung zu Urin-Screenings. In den Knast geht niemand wegen einer solchen Menge. Auch wirst Du - sofern ein Gerichtsurteil erlassen wird (es also zu einer Verhandlung kommt) - hinterher nicht als vorbestraft gelten, weil man erst ab einer bestimmte Strafhöhe als vorbestraft gilt.

Du bist allerdings am jetzt im Datenerfassungssystem "INPOL" der Polizei gespeichert, d.h. bei allen künftigen (Zufalls-)Kontrollen wird man Dich ganz besonders auf Drogenbesitz filzen. Vorsicht ist also angeraten.

Hier noch einige Hinweise zum generellen Umgang in Sachen Polizei und Cannabis: http://hanfverband.de/index.php/themen/konsumentenhilfe/1221-cannabis-und-die-polizei-allgemeine-verhaltensregeln

Ich kanns dir nicht hundertprozentig sagen aber ja es wird fallen gelassen. Mein verfahren wegen 0.33g wurde auch fallen gelassen. Und dass nicht wegen familie bla bla bla sondern einfach weils zu wenig ist

Ich denke nicht, das Dieben von halben Hühnereiern in bayern der Kopf abgehckt wird. Das verfahren wird sicherlich stumpf eingestellt.

Semmignedl 
Beitragsersteller
 26.08.2013, 13:26

selbst in Bayern?

Atzea  26.08.2013, 13:33
@Semmignedl

Nein, erfreulicherweise nicht! :-) Aber auch ich lebe in der Bundesrepublik. Und hier gelten rechtsstaatliche maßstäbe, so auch die Einheitlichkeit der rechtlichen lebensverhältnisse. Standardmäßig wird der besitz von geringen Mengen Cannabis strafrechtlich nicht weiterverfolgt.

Semmignedl 
Beitragsersteller
 26.08.2013, 13:51
@Atzea

Dankeschön, das ist beruhigend :) Ich werde dann wohl einfach abwarten und sehen was auf mich zukommt und hoffen, dass sich die Gesetzesmühlen in naher Zukunft endlich in Richtung sinnvollere Drogenpolitik drehen werden. Kann ja wohl nicht sein dass man in Hessen und Schleswig-Holstein mit Mengen eventuell davonkommt für die man in Bayern ins Gefängnis oder zumindest eine hohe Geldstrafe zahlen muss.