Erstvergehen mit Cannabis in München?
Hallo liebe Community
Ich bin 20 Jahre alt und lebe in München und wurde heute Nacht mit einer sehr geringen Menge Cannabis (geschätzt höchstens 0,25 Gramm) erwischt und vorläufig festgenommen. Ich hatte zuvor noch nie etwas mit der Polizei zu tun, also ist es mein Erstvergehen. Da ich in Bayern lebe und dort eher "die härtere Schiene gefahren wird" hätte ich einige Fragen bezüglich des weiteren Verfahrens, die mir heute Nacht niemand so genau beantworten konnte/wollte. kann das Verfahren wegen dieser lächerlichen Menge fallen gelassen werden? muss ich vor das Gericht? kann ich eine Vorstrafe deswegen bekommen? wie sieht es aus von wegen polizeilicher Vormerkung, bin ich für immer angeschwärzt? was ist die mögliche Höchststrafe für mein Vergehen? Ich danke euch vielmals!
3 Antworten
Hallo Semmignedl,
nach all dem Blubber, der hier so kommentiert wird, will ich Dir folgendes antworten. Auch in Bayern kann ein Staatsanwalt ein Strafverfahren wegen einer geringen Menge zum Eigenverbrauch einstellen, aber er muss es nicht. Vermutlich kommt es auch ein wenig darauf an wie sehr ausgelastet der zuständige Staatsanwalt in Deinem Gerichtsbezirk ist. Der Staatsanwalt kann auch gegen Auflagen einstellen, d.h. Teilnahme an Drogenberatungsgesprächen oder Verpflichtung zu Urin-Screenings. In den Knast geht niemand wegen einer solchen Menge. Auch wirst Du - sofern ein Gerichtsurteil erlassen wird (es also zu einer Verhandlung kommt) - hinterher nicht als vorbestraft gelten, weil man erst ab einer bestimmte Strafhöhe als vorbestraft gilt.
Du bist allerdings am jetzt im Datenerfassungssystem "INPOL" der Polizei gespeichert, d.h. bei allen künftigen (Zufalls-)Kontrollen wird man Dich ganz besonders auf Drogenbesitz filzen. Vorsicht ist also angeraten.
Hier noch einige Hinweise zum generellen Umgang in Sachen Polizei und Cannabis: http://hanfverband.de/index.php/themen/konsumentenhilfe/1221-cannabis-und-die-polizei-allgemeine-verhaltensregeln
Ich kanns dir nicht hundertprozentig sagen aber ja es wird fallen gelassen. Mein verfahren wegen 0.33g wurde auch fallen gelassen. Und dass nicht wegen familie bla bla bla sondern einfach weils zu wenig ist
Ich denke nicht, das Dieben von halben Hühnereiern in bayern der Kopf abgehckt wird. Das verfahren wird sicherlich stumpf eingestellt.
Nein, erfreulicherweise nicht! :-) Aber auch ich lebe in der Bundesrepublik. Und hier gelten rechtsstaatliche maßstäbe, so auch die Einheitlichkeit der rechtlichen lebensverhältnisse. Standardmäßig wird der besitz von geringen Mengen Cannabis strafrechtlich nicht weiterverfolgt.
Schau mal hier und entspann dich:
http://www.jurathek.de/showdocument_print.php?session=0&ID=182
Dankeschön, das ist beruhigend :) Ich werde dann wohl einfach abwarten und sehen was auf mich zukommt und hoffen, dass sich die Gesetzesmühlen in naher Zukunft endlich in Richtung sinnvollere Drogenpolitik drehen werden. Kann ja wohl nicht sein dass man in Hessen und Schleswig-Holstein mit Mengen eventuell davonkommt für die man in Bayern ins Gefängnis oder zumindest eine hohe Geldstrafe zahlen muss.
selbst in Bayern?