Ehemann verklagt wegen keinem Sex?

9 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Man kann gegen alles und jeden klagen. Die Frage ist nur, ob sie angenommen wird. Manche Klagen werden schon wegen eines Formfehlers abgewiesen.

es gibt tatsächlich im gesetzt verankert (§ 1353 BGB) die "Pflicht zur ehelichen Lebensgemeinschaft"... und dazu gehört auch der Sex. Die Frau hat also quasi einen gesetzlichen Anspruch gegen ihren Mann, dass der mit ihr schläft... und den sie auch gerichtlich verfolgen kann. Allerdings ist dieser Anspruch nicht vollstreckbar, sodass der arme Kerl natürlich nicht gegen die Androhung von Zwangshaft oder ähnlichem dazu gezwungen werden kann.

GrafLukas  27.04.2010, 17:55

Richtig.

Manchmal fragt man sich, nach welchen Kriterien die Fragesteller die "Hilfreichste Antwort" vergeben - wenn man damit mehr als 5 Minuten warten würde, könnte man auch eine vernünftige Antwort auszeichnen...

So ein Fall gab es schon mal, nur dass da ein Mann geklagt hat.

Hier ein Urteil des BGH.

Die Frau genügt ihren ehelichen Pflichten nicht schon damit, daß sie die Beiwohnung teilnahmslos geschehen lässt. Wenn es ihr infolge ihrer Veranlagung oder aus anderen Gründen, zu denen die Unwissenheit der Eheleute gehören kann, versagt bleibt, im ehelichen Verkehr Befriedigung zu finden, so fordert die Ehe doch von ihr eine Gewährung ehelicher Zuneigung und Opferbereitschaft und verbietet es, Gleichgültigkeit zur Schau zu tragen. Denn erfahrungsgemäß vermag sich der Partner, der im ehelichen Verkehr seine natürliche und legitime Befriedigung sucht, auf die Dauer kaum jemals mit der bloßen Triebstillung zu begnügen, ohne davon berührt zu werden, was der andere dabei empfindet."

Urteil des Bundesgerichtshof (BGH) 1967

veröffentlicht in: NJW 1967, 1078

GrafLukas  27.04.2010, 17:57

Ja, ein Klassiker. Das Urteil stammt aber noch aus der Zeit, wo man einen Scheidungsgrund brauchte - es musste einer am Scheitern der Ehe "schuld" sein. Das war dann in diesem Fall der Grund, warum die Ehe geschieden werden durfte.

Heute gilt statt dem Schuldprinzip das Zerrüttungsprinzip, da kommen solche Stilblüten nicht mehr vor... ;)

fengler  27.04.2010, 16:32

haha super, Sexentzug auf Beamtendeutsch- herrlich

Familien im Brennpunkt ist nur Fake. Aber wenn es im richtigen Leben so wäre, dann könnte sich die Frau scheiden lassen aus dem Grund aber verklagen, weil der Mann nicht mit ihr schläft, das kann sie vielleicht machen, aber sie wird nie und nimmer gewinnen.

jaysbalu 
Beitragsersteller
 27.04.2010, 16:33

ich weiß das das fake ist aber es geht ja ums prinzip

Früher war das zumindest ein Scheidungsgrund...heute nimmt das keiner mehr ernst...ist auch kein Klagungsgrund! Purer Blödsinn. ich guck das auch gerade, und dieses Theater im Hintergrund nervt mich total, aber Tochter meckert, wenn ich umschalte...ist das vielleicht ein Grund zu Klagen???Wer weiss Hilfe!