Darf man ungeöffneten Tabak privat für teurer weiterverkaufen?
Es geht generell um Wasserpfeifentabak (1kg). Darf ich diesen ab 2023 weiterverkaufen, wenn die Steuerbandarole auch noch dran hängt, sprich der Tabak ungeöffnet ist. Darf ich diesen auch auf Ebay verkaufen?
Der Grund hierfür ist natürlich das neue Tabakgesetzt ab 2023, welches verordnet, dass ab dem 31.12.2022 nur noch Tabak bis zu 25g verkauft werden darf. Ich bin kein Händler und habe keinen Shop.
3 Antworten
Wenn du wiederkehrend Sachen mit Gewinnerzielungsabsicht verkaufst, nennt man das gewerbliches Handeln da ist nichts privates dran. Einmaliges Tun wäre dennoch steuerlich ggf. als Einkünfte aus Leistungen zu erfassen.
Ich bin in dem Thema wer überhaupt in D Tabakwaren verkaufen darf nicht tief genug drin.
Auch Wasserpfeifentabak unterliegt - wie alle Tabakwaren - der Preisbindung. Er darf nicht unter und auch nicht ueber dem auf der Steuerbanderole angegeben Preis verkauft werden. Geregelt ist das im Tabaksteuergesetz, insbesondere in den §§ 26 und 28.
EDIT: Offensichtlich hatte ich deine Frage falsch verstanden und ging aus irgendeinem Grund davon aus, dass du den Tabak zu einem hoeheren als dem auf der Banderole aufgedruckten Preis verkaufen willst. Davon schreibst du aber gar nichts. Somit passt meine Antwort auch nicht zu deiner Frage. Sorry!
Nein.
https://www.ebay.de/help/policies/prohibited-restricted-items/grundsatz-zu-tabakwaren-und-ezigaretten?id=4273
Was am 31.12. passiert spielt keine Rolle. Wichtig sind die bestehenden Bestimmungen der TPD. Zum Tabakweiterverkauf muss man sich bspw. bei der Bundesdruckerei registrieren. Da gibt es allerhand Auflagen, google dich mal durch.
lg up
Die Begründung?