Darf man ungeöffneten Tabak privat für teurer weiterverkaufen?

3 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn du wiederkehrend Sachen mit Gewinnerzielungsabsicht verkaufst, nennt man das gewerbliches Handeln da ist nichts privates dran. Einmaliges Tun wäre dennoch steuerlich ggf. als Einkünfte aus Leistungen zu erfassen.

Ich bin in dem Thema wer überhaupt in D Tabakwaren verkaufen darf nicht tief genug drin.

Auch Wasserpfeifentabak unterliegt - wie alle Tabakwaren - der Preisbindung. Er darf nicht unter und auch nicht ueber dem auf der Steuerbanderole angegeben Preis verkauft werden. Geregelt ist das im Tabaksteuergesetz, insbesondere in den §§ 26 und 28.

EDIT: Offensichtlich hatte ich deine Frage falsch verstanden und ging aus irgendeinem Grund davon aus, dass du den Tabak zu einem hoeheren als dem auf der Banderole aufgedruckten Preis verkaufen willst. Davon schreibst du aber gar nichts. Somit passt meine Antwort auch nicht zu deiner Frage. Sorry!

Nein.