Darf man Fakeprofile erstellen um damit Gutscheine für Nacktbilder verlangen?
Hallo,
schreibe das im Auftrag meines Kumpels.
Mein Kumpel (M 20) hat mir vor paar Tagen von seinen neuen „Geschäftsmodell“ erzählt. Er hat sich auf Knuddels ein Fakeprofil erstellt und gibt sich dort als 18 jähriges Mädchen aus. Wer Knuddels kennt, der weiß, dass sich dort viele Pedos und Perverslinge rumtreiben und, dass man dort unendlich viele Nachrichten bekommt. Zumindest als Mädchen. Hab ich selbst mal getestet. Hab innerhalb einer Stunde bestimmt über 20 Nachrichten und über 200 Profilbesucher. INNERHALB EINER STUNDE!!!!
Wenn jetzt in einer dieser Nachrichten sexuelle Dinge angesprochen werden und derjenige fragt, ob er mal ein Nacktfoto haben darf, sagt er ja, wenn du mir dafür einen Gutschein in Wert von 5€ - 25€ (Amazon, iTunes, Steam ect.) gibst. Je nachdem wie viel die Typen bereit sind zu geben. Bekommen dafür auch noch mehr Bilder und paar Videos. Sind natürlich alle von Pornoseiten. Das Internet ist ja voll davon. Viele verlangen natürlich einen Fake-Check oder so und wenn danach gefragt wird, dann antwortet er meistens nicht darauf. Das lustige ist, das manche eben keinen Fake-Check verlangen und fallen auf diese Masche rein und geben meinem Kumpel die Gutscheine.
Jetzt zu meiner Frage. Darf er das machen? Ist das überhaupt legal und könnte er damit strafrechtlich belangt werden?
Meiner Meinung nach sind diese Personen selber Schuld wenn sie drauf reinfallen. Sie wissen ja nicht wirklich, dass es wirklich die Person ist mit denen sie schreiben.
P.S. für Mädchen macht er das ganze kostenlos und bekommt aus was zurück ;)
6 Antworten
Das ist natürlich nicht legal und selbstverständlich kann er dafür strafrechtlich belangt werden.
Das lustige ist, Du (oder dein Freund, oder Person X oder Micky Maus, egal) machst dich mehr strafbar als der Typ, der dir den Gutschein gibt.
Das Weiterverschenken von Gutscheinen ist erlaubt. Aber wenn du dem dan ein Pornobild aus dem Internet schickst begehst du eine Urheberrechtsverletzung. Und das kann teuer werden. Desweiteren nimmst du ja einen Gutschein dafür. Wenn du das öfter machst kann dir gewerbsmäßiger Betrug vorgeworfen werden. Der Heinz Harald der sich für Susi w14 ausgibt hat das nicht zu befürchten.
Du hast keine Rechte an den Bildern. Man darf nicht fremde Bilder ohne ausdrückliche Genehmigung der fotografierten Person ins Netz stellen oder verwenden. Ob du strafrechtlich belangt wirst deswegen ist wieder was anderes.
Das "Geschäftsmodell" befindet sich auf jeden Fall in einer rechtlichen Grauzone, auch wenn du die Bilderrechte hast.
Wie kann Betrug legal sein?
............könnte er damit strafrechtlich belangt werden?
Selbstverständlich kann er dafür belangt werden!
Die Frage ist irgendwie lustig: du fragst, ob es legal ist, etwas für eine illegale Aktivität zu benutzen.
Ich meine: dein komisches "Geschäftsmodell" ist doch sowieso schon illegal, dann kommt es auf eine krumme Tour mehr oder weniger auch nicht an.
Mich erinnert das an die Frage: Darf ich für einen Bankraub eine Sturmhaube klauen?