Darf die Lehrerin mir wegen VERMUTUNGEN einen Verweis geben?
Hallo an alle,Ich habe neulich von meiner Englisch-Lehrerin einen Verweis wegen Konsum von Snus (Kautabak) bekommen. Sie hat mir nach der Stunde gesagt, sie möchte nicht, dass wir noch einmal einen Snus in ihrem Unterricht reintuhen, dabei hat sie sogar gesagt, sie kann es uns zwar nicht nachweisen, aber sie vermutet es, weil unsere lippe etwas geschwollen war. Weil wir dachten, dass es eh keine Konsequenzen gäbe, entgegneten wir eigentlich nur mit einem ,,OK". Wir haben es zwar nicht zugegeben, aber es auch nicht bestritten. Am nächsten Tag wusste sie dann von dem Gespräch komischerweise nichts mehr und sagte, sie müsse uns einen Verweis geben. Dabei stell ich mir die Frage, woher weiß sie denn, dass es ein Snus war, bzw dass es nicht ein Kaugummi, oder ein Nikotin-/Tabakfreier Snus war, oder auch einfach nur eine Schwellung. Darf sie mir den Verweis geben, oder kann ich dagegen etwas machen. Wenn jemand vielleicht noch etwas handfestes hätte (z.b. ein Link zu irgendetwas) was ich ihr vorlegen kann, wäre das Spitze.Vielen Dank
5 Antworten
Nein, das darf sie AUF KEINEN FALL, denn es gibt ein Gesetz welches Besagt, dass ein Schüler keinen Verweis / Strafe bekommen darf, solange es keine schwerwiegenden Beweise gibt.
Rede am besten mit deinen Eltern darüber und sie sollen das aus der Welt schaffen. Vor Eltern haben die Schulen meistens mehr Respekt als vor ihren eigenen Schülern glaub mir^^.
https://www.das.de/de/rechtsportal/schule-und-unterricht/rechtsbehelfe/formlose-rechtsbehelfe.aspx
Lass es künftig einfach und akzeptiere den Verweis.
klingt für mich so, als wären die verdachtsmomente so erdrückend, dass ihr keine chance habt....
tun bitte nach wie vor ohne "h".
Kenne mich da auch nicht 100 prozent aus, also alle Angaben ohne Gewähr.
1. Verweise liegen afaik im Ermessen des Lerhrers/ Der Lehrerin/ Der Lehrer oder sonstigem Schulpersonals. Da auch oft nicht 100 % nachzuweisen ist, sollte das schon gehen (Es sein denn du hättest ihr einen Gegenbewieis geliefert)
2. Ein Grund für einen Verweis wäre es schon, Snus sind in Deutschland illegal, daher keine Nichtigkeit.
3. Sei ehrlich zu dir selbst. War es ein Snus? Wenn ja, dann kannst du an dem Verweis ja eh nichts auszusetzen haben, das Gegenargument wäre ja dann "Ja es war ein Snus,aber die Lehrerin wusste das gar nicht". Du hast also Mist gebaut und der Verweis war völlig zurecht. Wenn nicht, dann würde ich versuchen, ihr einfach zu erklären, dass es ein Missverständnis war. Hast du den Verweis schon bekommen Wenn nicht, war es wahrscheinlich sowieso nur einee hohle Drohung.
In diesem Sinne, erfreue dich an den extra Ferien
LG