Cannabis zu Fuß erwischt, Strafe?

5 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo

gesetzliche Bestimmungen: § 2 Abs. 12 StVG:

"Die Polizei hat Informationen über Tatsachen, die auf nicht nur vorübergehende Mängel hinsichtlich der Eignung oder auf Mängel hinsichtlich der Befähigung einer Person zum Führen von Kraftfahrzeugen schließen lassen, den Fahrerlaubnisbehörden zu übermitteln, soweit dies für die Überprüfung der Eignung oder Befähigung aus der Sicht der übermittelnden Stelle erforderlich ist. Soweit die mitgeteilten Informationen für die Beurteilung der Eignung oder Befähigung nicht erforderlich sind, sind die Unterlagen unverzüglich zu vernichten."

Ärztliches Gutachten:

Wird man polizeilich mit BTM "erwischt" (Konsum, Besitz, Handel... auch bei geringen Mengen), muss man damit rechnen, durch die Fahrerlaubnisbehörde zur Vorlage eines ärztlichen Gutachtens aufgefordert zu werden.Wird durch äG festgestellt, dass der Cannabiskonsum mehr als gelegentlich ist oder man legt innerhalb der Frist kein Gutachten vor, dann ist Kraft Gesetzes der Betroffene nicht geeignet, Kfz zu führen = die Fahrerlaubnis ist auf unbestimmte Dauer weg (FEV, Anlage 4 Pkt. 9.2.1).

schau mal hier rein, da sind Erfahrungsberichte über äG's

http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?s=&showtopic=56523&view=fin...

es werden auch zwei Abstinenznachweise gefordert.

Gajeel1993 
Beitragsersteller
 06.07.2015, 01:20

Hallo, Vielen Dank für Ihre Nachricht :)
Eine kleine Frage hätte ich da noch, wie lange wird es dauern bis ich den Brief bekomme, mit der Vorladung zum äG!?
Danke :)

ginatilan  06.07.2015, 05:03
@Gajeel1993

das kann durchaus mehrere Wochen dauern. 

Danke für den Stern 

Je nachdem, ob die Sache tatsächlich zur Anzeige gebracht worden ist, kann sie strafrechtliche wie verkehrsrechtliche Konsequenzen haben. Sehr wahrscheinlich ist, dass die strafrechtliche Seite durch Einstellung des Verfahrens erledigt wird. Verkehrsrechtlich besteht die Möglichkeit, dass Dir ein ärztliches Gutachten abverlangt wird, in dessen Verlauf Du auch Deine Abstinenz von Cannabis belegen musst.
Hilfreiche Lektüre zum besseren Verständnis sind die beiden Artikel auf dieser Webseite: http://www.gruene-hilfe.de/2012/12/13/cannabis-und-fuhrerschein-1-nach-der-polizeikontrolle/

Naja der Konsum ist legal und eine gewisse Menge fällt auch unter Eigenbedarf in eine Grauzone, daher wird die Anklage sehr wahrscheinlich fallen gelassen. Sie können dich allerdings einem Drogentest unterziehen (damit drohen sie meistens nur und machen es dann doch nicht). Passieren wird aber sehr wahrscheinlich eh nichts, da das THC was sie im Urin finden immer noch von dem einen Joint stammen kann.

Denke da passiert garnichts bist ja nicht gefahren

brentano83  05.07.2015, 11:42

Ob gefahren oder nicht Spielt hier leider keine Rolle.

Selbst wenn du zu Fuß mit Cannabis erwischt wirst kann es sein das sich die FSS bei dir meldet und einen Drogen Test von dir verlangt.

Gibt reichlich Berichte dazu....

Frau fuhr zb mit einem Taxi zu einem Festival, das Taxi wurde von der Polizei angehalten und Kontrolliert, bei der Frau fand man eine geringe Menge Cannabis. Die Polizei brachte es zur Anzeige und die gute Frau sollte oder hat glaube sogar ihren Führerschein abgeben müssen.

Anderer Fall, Junger Mann wurde zu Fuß von Polizei in Zivil kontrolliert, man fand eine geringe Menge Cannabis. Als er ein Jahr später seinen Führerschein machen wollte bekam er im selben zuge Post von der FSS, Zweiflung an der eignung ein KFZ führen zu können, und wurde zum Drogen Test verdonert.....

Und das sind keine Einzelfälle....Es gab sogar schon Hausdurchsuchungen weil bei einer Person eine geringe Menge Cannabis gefunden wurde......

Anderer Fall - sehr absurd mit unnötigen (Kosten) Feuerwehr Einsatz. ->   Passanten sahen auf einer "Fensterbank 4 kleine Hanfpflanzen", sie Alamierten die Polizei, welche wiederum die Feuerwehr dazu holte um die Pflanzen von der Fensterbank zu entfernen....Die Türe zu Öffnen und sich somit zugang zu der Wohnung zu verschaffen wäre wohl um einiges günstiger gewesen wie der (unnötige) Feuerwehreinsatz.