Brandloch in einer Couch in Ferienwohnung
Hallo,
wir haben folgendes Problem. Über Silvester haben wir (mehrere Leute) in einer Ferienwohnung gefeiert. Die Ferienwohnung war eine Nichtraucherwohnung. Daran haben wir uns auch gehalten. Aber offensichtlich ist es in der Silvesternacht doch zu einer Zigarette in der Wohnung gekommen und auf der Couch befindet sich jetzt ein gut sichtbarer Brandfleck - eben in Größe einer brennenden Zigarette. Wir haben den Schaden bei Raumübergabe selbstverständlich sofort gemeldet.
Die Vermieterin meint, sie wolle Fragen ob der Raumausstatter die Couch neu beziehen lassen kann. Aber ich persönlich gehe davon aus, dass sie die Couch lieber ersetzen wollen (das war jedenfalls die initiale Aussage bei der Raumabnahme). Das Kissen lässt sich nicht drehen. Die Couch hatte schon einige Flecken und war nicht die Neueste. Uns wurde mitgeteilt die Couch habe "700 bis 800 Euro" gekostet und "sei ja schon ein paar Jahre alt".
Wir sind uns noch nicht sicher, ob einer von uns eine Haftpftlicht- oder Hausratsversicherung hat, über die solche Schäden mit versichert wären. Das sind wir gerade am klären. Aber selbst wenn ist es ja immer fraglich ob eine Haftpflicht Schäden an gemieteten Gegenständen und eine Hausrat Sengschäden übernimmt.
Wenn wir als Gruppe selbst in die Tasche greifen und zahlen müssen, wie können wir sicher stellen, dass die Vermieterin uns nicht eine ungerechtfertigt hohe Summe zahlen lässt?
Selbstverständlich wollen wir den Schaden ersetzen, aber ungern würden wir für eine "zum rechten Zeitpunkt" kommende Neuausstattung der Wohnung aufkommen.
Wenn uns Jemand dazu noch Quellen geben könnte (und nicht nur sich widersprechende Tipps) wäre das ganz ganz Prima.
Vielen Dank!
4 Antworten
Melden Sie bitte den Schaden unverzüglich Ihrer Haftpflichtversicherung (Privathaftpflicht).
Die Vermieterin kann Ansprüche gegen alle, die die Wohnung gemietet haben, geltend machen und darüberhinaus gegen alle Teilnehmer der Feier. Diese haften als Gesamtschuldner (§ 830 BGB). Jeder der Teilnehmer haftet auf den Gesamtschaden. Wenn einer von ihnen vorleistet, hat er einen Anspruch auf Ausgleichung gegen die anderen.
Daher ist es nötig, dass einer den Schaden und die Namen der Teilnehmer und deren Versicherer seinem Haftpflichtversicherer meldet.
Ihr Haftpflichtversicherer wird die Korrespondenz mit der Vermieterin (=Anspruchstellerin) führen. Er wird entweder den Anspruch zurückweisen oder teilweise oder ganz anerkennen.
Die Rechtsvertretung schuldet der Versicherer Ihnen aus Vertrag. Daher sollten Sie keine weitere Korrespondenz mit der Vermieterin führen und alles dem Versicherer überlassen. Dort sitzen Fachleute, die sich im Haftpflichtrecht auskennen.
Nach meinen Erfahrungen schreiben sich die Versicherten meist in solchen Fällen in der Korrespondenz um Kopf und Kragen.
vielen Dank für das Lob
Eine Hausratversicherung würde für den Schaden nicht aufkommen, da es sich um fremdes Eigentum handelt.
In den meisten Haftpflichtversicherungen sind "Mietsachschäden am Inventar der Reiseunterkunft" mit abgesichert. Der Geschädigte hat aber nur Anspruch auf den Zeitwert. Die Vermieterin hat also keinen Anspruch auf ein nagelneues Sofa.
Die Haftpflichtversicherung des Verursachers prüft den Schaden, erstattet die berechtigten Ansprüche und wehrt unberechtigte Ansprüche ab.
Es ist also nicht entscheidend, ob irgendjemand von euch eine Haftpflichtversicherung hat, sondern der Verursacher muss eine haben.
Da wir alle Raucher sind und keiner sich so recht erinnern kann, drinnen geraucht zu haben ist die Sache mit dem "Verursacher" eine recht schwierige.
Es war, wie gesagt, Silvester. Wir haben uns da nu nicht getroffen um Händchen zu halten und Lieder zu singen. Gut. Das auch. Aber es war halt feucht-fröhlich.
Selbst wenn der Verursacher fest stünde und dieser keine Haftpflicht hat, würden wir ihn nicht die Kosten alleine tragen lassen.
Wenn die Couch schon ein paar Jahre alt ist und ohnehin schon verschmutzt war, dann ist ein Ersatz alt gegen neu ohnehin unzulässig.
Ich denke nicht, das dort größere Kosten auf euch zukommen. Wenn die Dame mehr als 100€ haben möchte, dann ist das absolut ungerechtfertigt.
Hast Du ein Bild der Couch? Ich bin überzeugt davon, dass jemand dieses Modell erkennt. Bei 700 bis 800 € Neuwert und einige Jahre alt, dürfte kein sehr hoher Betrag auf euch zukommen. Die Vermieterin musste auch noch belegen können, wann sie den Couch gekauft hat, damit ihr nicht zu viel bezahlen müsst.