Bin ich persönlich in der Haftung wenn Gäste von mir vor meiner Haustür auf dem Bürgersteig rauchen und zu laut sind?
Hallo,
Ich wohne in einer WG und ab und zu haben wir dort kleinere Partys. Da in den Räumlichkeiten das Rauchen vom Vermieter nicht erlaubt ist (und auch wir als Mieter das nicht wollen) sind Gäste dann immer aufs Balkon gegangen zum Rauchen. Die Nachbarn haben dann aber mehrfach die Polizei geholt weil es zu laut war und ich musste Strafe an das Ordnungsamt zahlen. Seitdem schliessen wir das Balkon ab 22 Uhr und sagen den Leuten, sie sollen vor die Tür rauchen gehen. Seitdem haben wir keine Probleme mehr mit der Polizei.
Ein anderer Nachbar hat sich aber nun heute beschwert, dass vor unserer Tür gestern mehrere Leute standen und geraucht haben und eben Lärm verursachten. Er würde beim nächsten Mal ebenfalls die Polizei holen.
Es ist natürlich klar dass wenn Leute auf unserem Balkon Lärm machen, wir persönlich mit Geldstrafen rechnen müssen. Die Frage nun aber ist, wenn Gäste auf der Strasse (ist eine Art Fussgängerzone) stehen und dort rauchen und reden, sind diese dann selbst für eventuell Ordnungswidrigkeiten verantwortlich oder sind wir als Bewohner des Hauses verantwortlich?
Wie ist dort die Rechtslage? Wir wohnen in Bayern.
Lg
6 Antworten
Wenn es deine Gäste sind,hast du dafür zu sorgen,dass die sich angemessen verhalten,egal ob vor deiner Tür oder auf deinem Balkon.wo liegt denn das Problem den Leuten einfach zu sagen,dass sie sich nicht unnötig laut verhalten sollen,weil du sonst Ärger mit deinen Nachbarn bekommst? Rechtlich ist das etwas komplexer.Dazu müsste man zuerst mal die Frage klären ob die Gäste wirklich unangemessen laut sind oder der Nachbar nur Streit sucht.Dann ist es noch relevant ob deine Gäste die Party verlassen haben und vor der Tür noch eine rauchen bevor sie gehen oder ob sie nur eine Raucherpause machen um dann wieder an der Party teilzunehmen.Im Zweifel wird dir wohl jeder Anwalt raten,zu behaupten die Gäste hätten sich bereits verabschiedet, womit deine Verantwortung endet.Des lieben Friedens Willen würde ich dir aber raten ,es gar nicht erst drauf ankommen zu lassen und deinen Gästen die Sachlage zu erklären.wenn die beim Rauchen in normaler Gesprächslautstärke kommunizieren ist das sicher kein Problem
Solange die Bei Dir sind, im Haus, auf dem Balkon, im Hausflur oder auf dem Weg zwischen Der Haustür und öffentlichen Grund und Boden gilt: "Deine Zirkus, Deine Affen".
Solange die Bei Dir, auch auf dem Balkon, sind, schau dass die leise sind, solange diese sich bei Dir aufhalten oder aber lege ihnen nahe, zu gehen und anderswo Krach zu machen, denn Du bist in der Haftung als Veranstalter einer Fete.
Sind die allerdings vor dem Haus auf öffentlichen Grund und Boden, ist das nicht mehr Dein Tee.
dann sollten die gäste auf der straße das problem haben. wenn ich vor deinem haus rumkrakele, dann bist du ja auch nicht für mich verantwortlich.
man könnte ja mal mit nachdruck darauf hinweisen , daß man empfindliche ohren in der nachbarschaft hat und man einfach das lärmniveau niedrig halten muss in dem viertel
Für Lärm auf der Straße seid nicht Ihr verantwortlich. Können Eure Gäste nicht einfach nicht direkt vor Eurer Tür rumstehen?
Es bleiben Deine Gäste.
Es bleiben in erster Linie für sich selbst verantwortliche erwachsene Menschen...