Bin ich jetzt vorbestraft wegen falschaussage?
Ich bin bald vor gericht.Ich soll angeblich eine Falschaussage gemacht haben. Der Staatsanwalt hat aber mein attest vom krankenhau nicht. Ich habe nie eine Beschuldigenvorladung bekommen. Ich habe das erst mit der Anklage erfahren.
Muss jetzt bald vors Jugengericht.
Wie stehen meine Chancen wenn der Richter mein Attest vom Krankenhaus sieht, dass mich die Person doch geschlagen hat. Ich hatte nämlich ein leichtes Bauchtrauma
Ist die Anklage dann gekippt. Oder wird der mich trotzdem bestrafen?
3 Antworten
Vorbestraft wegen falschaussage bist Du erst, wenn Du eine Verhandlung hattest in der Dir Falschaussage vorgeworfen wird. Die hattest Du wohl eindeutig nicht, sondern wenn ich es richtig verstanden habe, glaubt Dir der Staatsanwalt Deine Aussage nicht. Das istsein Privatvergnügen.
Du darfst nur in der Gerichtsverhandlung nicht lügen. Auf keinen Fall.
Wenn Du Dich bei einer wahrheitsgemäßen Aussage selbst belasten würdest, dann verweigere die Aussage.
Wie stehen meine Chancen wenn der Richter mein Attest vom Krankenhaus sieht, dass mich die Person doch geschlagen hat
Niemand hier weiß, was konkret Dir vorgeworfen wird. Niemand kennt die "Qualität" des Attests und niemand weiß, was Du damals ausgesagt hast.
Du solltest das mit Deinem Anwalt besprechen.
Was sagt denn dein Anwalt dazu? :)
sag das doch das die sich decken
das ist quatsch! sag die wahrheit und dann wird es
Also ich denke nicht, dass in der Verhandlung gleich alles entschieden wird, da es ja scheinbar noch Klärungsbedarf gibt. Zudem würde ich auch nicht glauben, dass du gleich ne Strafe bekommst, nur weil sich "Zeugen decken". Sprich halt erst mal mit dem Anwalt.
Mit dem rede ich am Montag. die sache ist da sind i welche zeugen die sich decken werden. ich habe voll die arschkarte. obwohl ich echt unschuldig bin.
ich werde wahrscheinlich sagen müssen ich bin schuldig (was nicht stimmt) damit ich eine leichte strafe bekommen...das ist deutschland...