Betrunken Fahrrad fahren unter 18, mit was muss man rechnen?

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Auch auf einem Fahrrad kann das Delikt der Trunkenheitsfahrt (§316 StGB) oder der Gerfährdung des Straßenverkehrs (§315c StGB (1) ) verwirklicht werden.

Die Meßlatte dafür ist aber derzeit noch relativ hoch: Solange Du dich nicht auffällig benimmst und keinen Unfall baust, benötigst Du 1,6 Promille.

ABER: Bei Verkehrsauffälligkeit oder gar einem Unfall gelten die gleichen Grenzwerte wie bei Autofahrern - also 0,5 bzw. 0,3 Promille!

Folgen: Bei Ersttätern idR Geldbuße oder Sozialstunden (fall Du noch Schüler bist), ab den genannten Grenzwerten Entzug der Fahrerlaubnis (auch des Mofascheins) sowie Anordnung einer MPU.

ginatilan  30.07.2012, 00:55

ab den genannten Grenzwerten Entzug der Fahrerlaubnis (auch des Mofascheins) sowie Anordnung einer MPU.

die Reihenfolge ist leider falsch, so ist es besser:

Anordnung einer MPU, bei Nichtbestehen Entzug der Fahrerlaubnis.

der Mofaschein (prüfbescheinigung) kann nicht entzogen werden!!!!

da muss er dann schon auch mit dem Mofa öfters nach FE mit Alkohol angehalten werden, dann erst kann auch die Prüfbescheinigung entzogen werden

aber trotzdem DH für deine Antwort

JotEs  30.07.2012, 05:17
@ginatilan

Sozialstunden (fall Du noch Schüler bist),

Sozialstunden sind eine Maßnahme des Jugendgerichtsgesetzes und kommen daher in Betracht, solange der Betroffene Jugendlicher ist (unter 18 Jahre alt); unter Umständen auch, solange er Heranwachsender ist (18 - 21 Jahre alt).
Ob der Betroffene Schüler ist oder nicht ist hingegen unerheblich.

So ganz genau könnte das ein Gericht ausurteilen. Man könnte sich aber durchaus vorstellen, dass der Führerschein entzogen wird und man zur MPU muß, bevor man erneut zuz einer Führerscheinprüfung zugelassen wird. - Als Sechzenjäjhriger mit Verstand nicht zu saufen wäre klüger!

Alkohol auf dem Fahrrad – ab welcher Promillegrenze droht eine MPU

Gerade in den Sommermonaten lässt man das Auto stehen und fährt mit dem Fahrrad zu gemütlichen Grillabende oder andere Feiern. Viele denke dann, dass man ja auch ein wenig Trinken kann, sofern man nicht mehr Auto fahren sondern lediglich „nur“ mit dem Fahrrad nach Hause fahren muss. Aber weit gefehlt, denn auch für Fahrradfahrer besteht eine Promillegrenze! (...)

Die Rechtsprechung geht davon aus, dass man ab 1,6 Promille Blutalkohol nicht mehr in der Lage ist, das Fahrrad verkehrssicher zu führen. Die Promillegrenze liegt demnach höher als bei Autofahrern. Hier kann es bereits ab 0,5 Promille Konsequenzen geben, aber die Fahruntüchtigkeit tritt hier erst laut Gesetz ab 1,1 Promille ein (von 0,5 Promille bis 1,1 ist droht lediglich eine Ordnungswidrigkeit). (...)

Werden demnach Fahrradfahrer von der Polizei mit mehr als 1,6 Promille Blutalkohol aufgegriffen, drohen neben einer hohen Geldstrafe und einem Führerscheinentzug auch die MPU sofern es eine Wiederholungstat ist. (...)

(Quelle: http://www.mpu-frei.com/alkohol-auf-dem-fahrrad-%E2%80%93-ab-welcher-promillegrenze-droht-eine-mpu/)

ginatilan  30.07.2012, 00:07

sofern es eine Wiederholungstat ist.

das ist leider falsch, auch als Ersttäter wird eine MPU angeordnet.

erst wenn die MPU nicht bestanden wird, wird die Fahrerlaubnis entzogen.

VORHER NICHT

NOCH sind die Werte entsprechend doppelt so hoch, was erlaubt ist, wie beim Auto. Im schlimmsten Fall kann das, was Du gehört hast, wirklich eintreffen.

Aber sie werden wohl bald gesenkt. Man kann auch entsprechend schnell was bei Google und dem ADFC auf den Seiten finden.

ginatilan  30.07.2012, 00:49

NOCH sind die Werte entsprechend doppelt so hoch, was erlaubt ist, wie beim Auto

soso, wieder einmal eine falsche Antwort

Noch liegt die Grenze bei 1,6 Promille.Wird aber voraussichtlich bald auf 1,1 Promille gesenkt.Wenn du einen Führerschein hast oder eine Mofa Prüfbescheinigung sind sie weg.Des weiteren kommen noch recht hohe Bußgelder dazu.Auch kannst du,wenn du noch keinen Führerschein hast,mit einer Sperre rechnen.

ginatilan  30.07.2012, 00:52

.Wenn du einen Führerschein hast oder eine Mofa Prüfbescheinigung sind sie weg.

die Prüfbescheinigung für das Mofa kann nicht entzogen werden (noch nicht), und die Fahrerlaubnis für das Auto erst wenn die MPU nicht bestanden wird, vorher nicht!!