Arbeitsunfall neu aufrollen?
Hallo, mein Vater hatte vor ca. 25 Jahren einen arbeitsunfall. Dabei stoß ihm Metall ins Gesicht. Laut Aussage meines Vater war eine fehlende schraube Schuld. Er verlor 15 Zähne und erlit eine Gehirnerschütterung. Mein Vater kennt sich leider nicht mit dem Rechtssystem aus und konnte leider auch nicht sehr gut Deutsch zu dem Zeitpunkt. Sein damaliger Anwalt wurde vom Cheff gekauft. So hatter er keinen Anwalt. Er war aufgeschmissen. Ende vom Lied war, dass er von der BG 6000 Euro für neue Zähne bekam um sie im Ausland machen zu lassen.
Nun stell ich mir die Frage, ob ich diesen Fall neu aufrollen kann. Da ich der Meinung bin, dass damals nicht alles rechtens lief. An wenn sollte ich mich wenden?
Lg.
3 Antworten
Nach 25 Jahren? Bleibt zum einen zu klären, warum es überhaupt vor Gericht ging.
Der Arbeitsunfall war offenbar unbestritten. - oder doch nicht? Wieso hat die BG abgewiesen?
Beim anerkannten Arbeitsunfall bezahlt zunächst die Krankenkasse und rechnet mit der BG ab. Evtl weitere Kosten übernimmt die BG - hier müssten die neuen Zähne meines Erachtens nicht erstritten werden. Die Gehirnerschütterung ist in der Regel bereits während der Lohnfortzahlung ausgeheilt. Hier muss der AG nur den Arbeitsunfall melden, mit der BG streiten, muss der AN ganz allein.
Schmerzensgeld wäre eine Sache zwischen deinem Vater und dem AG oder einem Kollegen. Kommt nur in Betracht, wenn hier grobe Fahrlässigkeit im Spiel war. zb der AG stößt den AN von der Leiter. Ist beim Arbeitsunfall ziemlich unwahrscheinlich.
Dann wäre noch zu klären, welche Schutzausrüstung an der Maschine zu tragen war, und ob dein Vater sie auch trug.
Das hat keinen Sinn.
Die Verjährung bei Schmerzensgeld liegt bei drei Jahren. Zusätzlich hat er ja Geld bekommen.
Bei Bestechung sind es fünf Jahre. Zudem müsste man ihnen das noch nachweisen, um das Urteil aufzuheben. Ich denke aber nicht, dass ihr das nach 25 Jahren noch schafft. Wie willst du das beweisen?
Ok, allerdings ändert das nichts daran, dass die Frist für den Antrag schon abgelaufen ist. Auch wenn es nicht fair erscheint, ist das nun einmal das Gesetz.
Was willst Du erreichen?
Die BG hat nach Deinen Angaben die Heilbehandlung gezahlt.
Schmerzensgeldanspruch besteht bei Arbeitsunfällen im Regelfall nicht.
Die BG verwies meinen Vater an seinen Chef und der wiederum zur BG. Mein Vater nahm es einfach so hin da er nicht besser wusste.