anzeige wegen verführung minderjährigen mutter will mich fertig machen!
guten abend leute
also wo fang ich an . ich habe eine freundin 13 jahre alt wird jetzt in 3 monaten 14 ich bin 16 und bin bereits ein jahr mit ihr zusammen so letzte woche hatten ich und meine freundin sex (verhütet) so dann dachten wir es wäre besser wenn wir es ihrer mutter sagen da wir vor ihr keine geheimnisse haben wollen doch jetz kommt erst richtig der schlag ...
seit letzter woche macht mich ihre mutter fertig habe sie bereits angezeigt wegen belästigung und körperverletzung da sie mich nicht inruhe lässt und mir ins gesicht geschlagen hat . und sie hat mich angezeigt wegen dem sex mit ihrer tochter :/ so jetzt droht sie ihrem mann das wenn er seine tochter nicht zwing eine falschaussage zu machen reicht sie die scheidung ein . die mutter will es so sagen das ich sie vergewaltigt habe (hat sie mir auch schon selbst gesagt das sie das macht ) .. aber meine freundin hat mir hoh und heilig versprochen sie bleibt bei der wahrheit und sagt das sie es genauso wollte wich ich ! nun meine frage wem wird zuerst geglaubt der mutter oder der tochter und was kommt auf mich zu (und was kommt auf mich zu wenn ich wegen der wahrheit angezeigt werde ? also da wir beide es wollten ) ?? wäre dankbar für antworten denn die mutter will unbedingt das ich in den knast gehe und sie meint ich bekomme 5 jahre ... :O
14 Antworten
Es ist eine Frechheit, dass du ihre Mutter anzeigst, denn sie hat völlig Recht. Du DARFST mit einer unter 14 Jährigen keinen Sex haben, wenn du selbst über 14 bist. Ob sie in 3 Monaten Geburtstag hat, spielt keine Rolle. Rechtlich gesehen war es Kindesmissbrauch, da das Alter zur sexuellen Selbstbestimmung hierzulande bei 14 Jahren liegt. Das heißt, rechtlich gesehen spielt ihr Einverständnis keine Rolle. Du hast dich strafbar gemacht. Ihre Tochter muss nicht einmal eine Falschaussage machen.
es ist auch eine frechheit das sie mir ins gesicht schlägt ! sowas regelt man mit worten und nicht mit schlägen wo soll das dann ne frechheit sein ?
Mit Ausnahme der nachfolgend genannten Sonderfälle liegt das Schutzalter in Deutschland gemäß § 176 StGB bei 14 Jahren. Sexuelle Handlungen mit Kindern unter 14 Jahren sind in Deutschland als sexueller Missbrauch von Kindern grundsätzlich verboten. Strafrechtlich verantwortlich ist diesbezüglich jeder mindestens 14 Jahre alte Täter; der Versuch ist strafbar.
Das war wohl keine gute Idee, es der Mutter zu erzählen, noch dümmer war es von Dir, die Mutter anzuzeigen, denn sie ist im Recht. Ihre Ohrfeige kann ich verstehen, denn sie hatte Dir vertraut.
Strafbar macht sich, wer sexuelle handlungen an einer Perosn unter 14 Jahren vor nimmt - also Du - auch wenn es im gegenseitigen Einvernehmen war..
Wie der Staatsanwalt das sieht und welche Strafe Du bekommst, kann man nicht voraussagen.
Die Mutter anzuzeigen - war natürlich unklug. Er könnte die Anzeige zurück ziehen, sich entschuldigen und sich von der Freundin fern halten.
Schutzalter bis 14 Jahre (0-einschl 13) Sex mit Kindern, also Personen, die unter 14 Jahre alt sind, sind als sog. sexueller Missbrauch von Kindern strafbar und soweit der Geschlechtsakt vollzogen wird oder sonst ein Akt vorgenommen wird der mit dem Eindringen in den Körper des Kindes verbunden ist, ist dieser sogar als schwerer sexueller Missbrauch mit Freiheitsstrafe bis zu 15 Jahren Haft bestraft!
Der sexuelle Missbrauch von Kindern gilt als schwere Straftat (wie oben gezeigt erst recht wenn die sexuelle Handlung mit dem Eindringen in den Körper des Kindes verbunden ist) und zieht regelmäßig hohe Freiheitsstrafen nach sich, im letzteren Falle bis zu 15 Jahren Haft. .... aus Juraforum dort auch .
..- Sex mit Kindern unter 14 Jahren (also 13 und jünger) ist immer strafbar, soweit man das Alter kannte oder dies billigend in Kauf genommen hat.
- Sex mit Jugendlichen zwischen 14 und 16 Jahren ist nur dann strafbar, wenn man mit dem Jugendlichen in einem Ausbildungs- Erziehungs- und Betreuungsverhältnis steht, dem Jugendlichen Geld für die sexuelle Handlung bezahlt, eine Zwangslage des Jugendlichen ausnutzt, die sexuelle Unreife des Jugendlichen ausnutzt und Strafantrag von den Eltern gestellt wird
was kommt auf mich zu (und was kommt auf mich zu wenn ich wegen der wahrheit angezeigt werde ? also da wir beide es wollten ) ?
Da deine Freundin unter 14 Jahre alt war während du hingegen über 14 Jahre alt warst, hast du dich strafbar gemacht. Jedoch nicht wegen "Verführung Minderjähriger", da es diesen Tatbestand nicht mehr gibt (nur noch in einigen Bundesstaaten der USA), sondern nach §176 StGB (Sexueller Missbrauch von Kindern).
Da du noch kein Erwachsener, sondern ein Jugendlicher, bist wirst du vermutlich Sozialstunden, eine Gedlbuße oder eine vergleichbare Strafe bekommen. Gefängnis wohl eher weniger, da ihr es beide wolltet und 13 Jahre schon ziemlich nah an der Grenze liegt.
Auf dich kommt, sofern die Anzeige wirklich getätigt wird, auf jeden Fall eine Strafe zu, da du dich auch bei einvernehmlichem Sex mit einer unter 14-jährigen strafbar machst.
denn die mutter will unbedingt das ich in den knast gehe und sie meint ich bekomme 5 jahre ...
Nein, dieses Strafmaß ist in dem Fall sehr unwahrscheinlich. Du wirst als Jugendlicher verurteilt, nicht als Erwachsener. Wie oben bereits gesagt halte ich Gefängnis für sehr unrealistisch, auch wenn es im Extremfall sein könnte.
Was deine Freundin und du auf jeden Fall machen könnt ist sich den Behörden anvertrauen. Was die Mutter da abzieht, mit Körperverletzung, Nötigung und Drängung zu einer Straftat ist mehr als grenzwertig und nicht in Ordnung.
Das auf jeden Fall jemandem mitteilen und etwas dagegen unternehmen. Deine Freundin sollte sich nicht selbst mit einer Falschaussage belasten.
LG TheGoodOne
Man muss euch den Sex auch erstmal beweisen...
Ich möchte hiermit niemanden anstiften etwas verbotenes zu tun!
Grüße
wieviel ahnung du hast, ist bezeichnend
was er gemacht hat, ist pipifax, dafür bekommt er wahrscheinlich gar nichts
wenn er sie vergewaltigt hat, bekommt er eine jugendstrafe