Alkohol und Unfall am Steuer?
bezahlt die kfz Haftpflichtversicherung einen Schaden am anderen Auto wenn man z.b mit 1,5 Promille einen Unfall hat
6 Antworten
Fremdschaden:
Verursacht ein alkoholisierter Fahrer einen Sach- und/oder Personenschaden, übernimmt seine Kfz-Haftpflichtversicherung den Schaden der Verkehrsopfer. Der alkoholisierte Fahrer kann allerdings von seiner Versicherung in Regress genommen werden, und zwar grundsätzlich bis zu einer Grenze von 5.000 Euro
https://www.anwalt.de/rechtstipps/versicherungsrecht-alkohol-am-steuer-das-wird-teuer-195698.html
Eigenschaden:
Im Regelfall wird die Alkoholfahrt als grob fahrlässig angesehen. Im Bereich zwischen 0,3 und 1,1 Promille führt dies in der Rechtsprechung meist zu einer Leistungskürzung bei der Kaskoversicherung zwischen 50 % und 75 %. Teilweise wird auch eine Leistungskürzung bei grober Fahrlässigkeit auf bis zu 100 % bei hoher Alkoholisierung und besonderen Umständen des Einzelfalls für möglich gehalten (BGH, Urteil vom 11.01.2012 – IV ZR 251/10).
Bei 1,5 Promille, wie in deiner Frage, musst du also damit rechnen trotz Vollkasko keinen Ersatz zu bekommen.
Hi, die Versicherung würde dann zwar den Schaden regulieren, würde aber bis zu 5000 € Regress nehmen.
Bedeutet: Ist der Schaden unter 5000 €, würde sie alles in Regress stellen. Ist der Schaden höher, müssten sie sich mit 5000 € zufrieden geben.
Ja zahlt die Kfz-Haftpflicht, es können aber Regressforderungen von Seiten der Versicherung iHv 5.000,-€ auf dich zukommen.
Natürlich, stuft die SF-Klasse und nimmt den vereinbarten Regress.
Ergo, alles was bis 5.000 EUR angerichtet wurde, ohne Versicherung ordnen, damit die SF-Klasse bleibt.
Ja, aber sie kann bis zu 5.000€ Regress fordern.
sie kann bis zu 5.000€ Regress fordern.
Also wenn der Schaden 60.000€ wäre muss man 5000€ zahlen als Beispiel
Mir ist nicht klar, was an der Antwort so schwer zu verstehen ist.
Ja. Und auch wenn der Schaden 120.000€ ist.
Und wenn der Schaden sag ich Beispiel 60000€ ist