Ab 16, auch ohne Zustimmung der Eltern, in der Öffentlichkeit Alkohol trinken?

6 Antworten

Nein, das darfst Du nicht.

Der Kellner darf Dir das erst gar nicht bringen, wenn Deine Eltern dagegen sind.

studiogirl  20.01.2018, 18:29

falsch.....

Menuett  20.01.2018, 18:31
@studiogirl

Richtig.

Eltern dürfen sehr wohl bestimmen, was ihr minderjähriges Kind kauft und was nicht.

Jewdokija  20.01.2018, 18:42
@Menuett

Nein. Mit 16 Jahren bist du mündig und darfst selbst über dein Vermögen verfügen. Hast du das Geld, darfst du dir kaufen was der Gesetzgeber für deine Altersklasse als legitim empfindet.

Menuett  20.01.2018, 19:06
@Jewdokija

Das ist falsch.

Der Paragraph 110 BGB ist der sogenannte Taschengeldparagraph. Und da steht keineswegs etwas von einer Summe oder eine Altersbegrenzung. Da steht "Geld, welches zur freien Verfügung gegeben wurde." Aber auch bei Taschengeld dürfen die Eltern bestimmen, dass bestimmte Dinge nicht gekauft werden dürfen. Dann hat das Kind halt kein Geld zur freien Verfügung. Und es gibt in Deutschland keinerlei Verpflichtung, seinen Kinder Geld zur freien Verfügung zu geben.

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__110.html

Schwieriges Thema. Kann man so nicht pauschal beantworten. Ich schätze, wenn du dir das Bier selbst bezahlst, kannst du es trinken, selbst wenn deine Eltern es dir verbieten.

Dir steht das Recht auf Selbstbestimmung zu, andererseits haben deine Eltern einen Erziehungsauftrag. Aber bei einem einzigen Bier überwiegt dein Recht auf Selbstbestimmung.

Es wäre anders, wenn du dich besaufen wölltest, da würde der Erziehungsauftrag schwerer gewichtet, da du vor dir selbst geschützt werden müsstest und dir offenbar die Reife fehlt.

Kommt aber immer auf den Einzelfall an. Außerdem, wer geht schon wegen einem Bier vor Gericht?

In Österreich kAnna du ab dem 16. Lebensjahr selber bestimme wann du Alkohol konsumierst.
Ich glaube, bis März kannst du auch noch so viele Zigaretten rauchen wie du möchtest. Ab dann werden sie erst ab 18 erhältlich sein.
Der Alkohol bleibt aber dennoch ab 16 Jahren.
In Österreich darfst du auch jeden Alkohol (sprich auch Brandwein) zu dir nehmen.

Bergfex11  05.10.2018, 22:03

Nein das ist nicht ganz richtig, In jedem Bundeland ist es ander, wird aber alles Vereinheitlicht!

Burgenland: Mindestalter für den Konsum und Erwerb von Alkoholischen Getränken liegt bei 16 Jahren. (L.t: Dem Burgenländischen Jugendschutzgesetz: § 11 Alkohol, Tabakwaren und sonstige Rausch- und Suchtmittel (1))

Kärnten: Mindestalter für den Konsum und Erwerb von Alkoholischen Getränken liegt bei 16 Jahren. Spirituosen und Alkopops dürfen erst an über 18 Jährige abgegeben werden. Außerdem: Bei Minderjährigen zwischen 16-18 Jahren existiert eine 0,5 g/l (0,5 Promille) Grenze beim Konsum. (L.t: Gesetz vom 6. November 1997 über den Schutz der Jugend (KärntnerJugendschutzgesetz - K-JSG) StF: LGBl Nr 5/1998: § 12 Genuß- und Suchtmittel)

Niederösterreich: Mindestalter für den Konsum und Erwerb von Alkoholischen Getränken liegt bei 16 Jahren. (L.t: NÖ JUGENDGESETZ 4600–12 II. JUGENDSCHUTZ: §18 Alkohol, Tabak und sonstige Rausch- und Suchtmittel)

Oberösterreich: Mindestalter für den Konsum und Erwerb von Alkoholischen Getränken liegt bei 16 Jahren. Spirituosen und Alkopops dürfen erst an über 18 Jährige abgegeben werden. (L.t: Landesgesetz über den Schutz der Jugend (Oö. Jugendschutzgesetz 2001 - Oö. JSchG 2001): § 8 Alkohol, Tabak und Drogen)

Salzburg: Mindestalter für den Konsum und Erwerb von Alkoholischen Getränken liegt bei 16 Jahren. Spirituosen und Alkopops dürfen erst an über 18 Jährige abgegeben werden. (L.t: Gesetz vom 10. Dezember 1998 über die Förderung und den Schutz der Jugend im Land Salzburg (Salzburger Jugendgesetz): § 36 Alkohol, Tabak, Drogen und Suchtmittel-Ersatzstoffe)

Steiermark: Mindestalter für den Konsum und Erwerb von Alkoholischen Getränken liegt bei 16 Jahren. Spirituosen, Getränke mit mehr als 14% Vol. alk. und Alkopops dürfen erst an über 18 Jährige abgegeben werden. (L.t: Gesetz über den Schutz und die Förderung von Kindern und Jugendlichen (Steiermärkisches Jugendgesetz - StJG 2013): § 18 Erwerb, Besitz und Konsum von Alkohol, Tabakerzeugnissen, Drogen und ähnlichen Stoffen)

Tirol: Mindestalter für den Konsum und Erwerb von Alkoholischen Getränken liegt bei 16 Jahren. Spirituosen und Alkopops dürfen erst an über 18 Jährige abgegeben werden. (L.t: Gesetz vom 24. November 1993 über die Förderung und den Schutz der Jugend in Tirol (Tiroler Jugendschutzgesetz 1994): § 18 Alkoholische Getränke und Zubereitungen)

Vorarlberg: Mindestalter für den Konsum und Erwerb von Alkoholischen Getränken liegt bei 16 Jahren. Spirituosen und Alkopops dürfen erst an über 18 Jährige abgegeben werden. (L.t: Gesetz über die Förderung und den Schutz der Jugend (Jugendgesetz) LGBl.Nr. 16/1999, 26/2004, 27/2005, 3/2008: § 17 Genuss- und Suchtmittel)

Wien: Mindestalter für den Konsum und Erwerb von Alkoholischen Getränken liegt bei 16 Jahren. Ausnahme: In Schulen dürfen Tabakwaren und Alkohol erst ab 18 Jahren konsumiert werden. (L.t: Gesetz zum Schutz der Jugend (Wiener Jugendschutzgesetz 2002 - WrJSchG 2002): § 11 Alkohol, Tabak und sonstige Rausch- und Suchtmittel)

Selbst wenn es Dir der Gesetzgeber gestattet ab 16 Wein, Sekt oder Bier zu trinken, so können Dir Deine Eltern dies durchaus verbieten bzw. die Erlaubnis verweigern Dir entsprechendes im Lokal zu bestellen.

Und ein Kellner wird sich wohl eher an der Aussage Deiner Eltern orientieren, denn an Deiner.

studiogirl  20.01.2018, 18:31

Da steht aber nicht so im Jugendschutzgesetz. Bier, Wein und Sekt ist erlaubt, da nicht auf Brandweinbasis.

wilees  20.01.2018, 18:39
@studiogirl

Nicht alles was per Gesetz möglich ist, muss auch von den Eltern erlaubt werden. Auch wenn es nach dem Jugendschutzgesetz möglich ist, dass über 16-jährige im Kino eine Vorstellung besuchen können, die bis 0.00 läuft, heißt dies garantiert nicht, dass ich dies meinen Kindern erlauben muss.

Deine Eltern können in dem Fall dem Kellner sagen das er es nicht bringen soll. Bis 18 können dir deine Eltern den Konsum von Alkohol in ihrer Nähe verbieten.

studiogirl  20.01.2018, 18:30

........falsch

MintOS  20.01.2018, 21:46
@studiogirl

Was hat deine Antwort damit zu tun das seine Eltern dabei sind? Eltern sind erziehungsberechtigt und können somit den Konsum von Alkohol verbieten. Nur weil das Gesetz irgendwas in der Regel erlaubt, müssen es die Eltern nicht auch.