Zusätzlicher Vertragsnehmer gleich Zweitwohnsitz?

1 Antwort

Nein. Einen Zweitwohnsitz musst du nur anmelden, wenn du dort tatsächlich (gelegentlich) wohnst. Ich frage mich aber, warum man das nicht über eine selbstschuldnerische Bürgschaft löst? Das wäre m. E. deutlich sauberer und eindeutiger.


17Widder 
Beitragsersteller
 23.03.2020, 23:13

Ja, ich weiß wäre für uns einfacher. Will aber der Vermieter nicht, wahrscheinlich, weil er dann keine Kaution verlangen kann. Aber vielen Dank für deine Antwort.