Widerrufsrecht bei Geschäftsläden, Ausnahmen? Suche passendes Gesetz?
Die Verbraucherzentrale schreibt:
„Ausnahme: Das gilt nicht bei finanzierten Verträgen, die Sie im Laden geschlossen haben. Dann greift auch hier das gesetzliche Widerrufsrecht. Zum Beispiel, wenn
…
- eine Finanzierungshilfe gewährt wurde, etwa beim Leasingvertrag mit Kaufverpflichtung oder wenn ein Handy zusammen mit Vertrag mehr als 200 Euro günstiger ist als ohne Vertrag.
Die Höhe der vereinbarten Finanzierung bzw. Rate muss in diesen Fällen aber über 200 Euro liegen und über mehr als drei Monate kreditiert sein.“
Allerdings finde ich keinen Gesetz im BGB dazu. Kann vielleicht jemand das Gesetz angeben, damit ich mich darauf beziehen kann? Wäre lieb, danke im Voraus!
Es handelt sich um die Finanzierung eines Handys mit SIM Karte. Der Kunde hat falsch verstanden, da er deutsch nicht als Muttersprache spricht und beim dolmetschen sind wohl Informationen nicht richtig übermittelt worden.
hier Link zur Seite von der Verbraucherzentrale:
2 Antworten
- eine Finanzierungshilfe gewährt wurde, etwa beim Leasingvertrag mit Kaufverpflichtung oder wenn ein Handy zusammen mit Vertrag mehr als 200 Euro günstiger ist als ohne Vertrag.
Die Höhe der vereinbarten Finanzierung bzw. Rate muss in diesen Fällen aber über 200 Euro liegen und über mehr als drei Monate kreditiert sein.“
Da steht und und nicht oder.
Ich glaube kaum, das ein Handyvertrag eine Rate von über 200 €/monatlich beinhaltet. Selbst wenn es hoch kommt und ein teures Handy ist reden wir über 50 €.
Da hat dein Bekannter mit hoher Wahrscheinlichkeit Pech gehabt, sofern das Handy noch nicht geliefert wurde besteht ggf eine Chance auf Rückabwicklung aus Kulanz.
Ich glaube, bei der "Finanzierungshilfe" geht es um die Angebote "Handy für 1,-€", wenn man einen Vertrag über 50,-€ abschliesst. Denn das Handy wird versteckt durch den Vertrag finanziert, ohne als Ratenvertrag bezeichnet zu werden. Und 200 Euro ist die Bagatellgrenze aus Par. 491 BGB.
Also nicht die Rate muss über 200 liegen, sondern der gesamte Preisnachlass für das Handy.
Und die 200,-€ stellen wohl die Bagatellgrenze dar.
Par. 491 Abs.2 Nr.1 BGB.