Vorruhestandsregelung und Mini-Job?
Kann man bei Annahme einer Vorruhestandsregelung einen Mini-job ausüben? Was gibt es zu beachten?
2 Antworten
Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet
Das legt der Vorruhestandsvertrag fest. Schließlich bist Du weiterhin bei Deinem Arbeitgeber beschäftigt und somit ist er auch für die vertragliche Ausgestaltung zuständig.
Die Hinzuverdienstgrenze für Rentner liegt bei 450 € monatlich. Bisher galt hier eine Grenze von 400 EUR im Monat. Zweimal im Jahr darf man den doppelten Entgeltbetrag hinzuverdienen, ohne dass sich dies auf die Rente auswirkt. Es darf also 2013 in höchstens 2 Monaten maximal ein Entgelt von bis 900 EUR verdient werden, ohne dass deswegen Rentenkürzungen zu befürchten sind.