Vollmacht über das Konto des Kindes über Volljährigkeit hinaus?
Ich werde schon sehr bald zum ersten Mal Vater und möchte zur Geburt meines Kindes ein Sparkonto eröffnen, auf welches ich monatlich Geld sparen möchte. Soweit ich informiert bin, darf mein Kind mit dem Erreichen Der Volljährigkeit frei über das Geld verfügen.
Gibt es Konten, bei denen ich schon heute festlegen kann, dass meine Vollmacht z.B. erst mit erreichen des 25sten Geburtstag meines Kindes erlischt? Hintergrund: Das Konto ist als Starthilfe für mein Kind für das Erwachsenwerden angedacht (Anzahlung für eine Wohnung/Möbel/Auto) und ich möchte vermeiden, dass das Geld zu sorglos verwendet wird.
Vielen Dank im Voraus
2 Antworten
Hintergrund: Das Konto ist als Starthilfe für mein Kind für das Erwachsenwerden angedacht (Anzahlung für eine Wohnung/Möbel/Auto) und ich möchte vermeiden, dass das Geld zu sorglos verwendet wird.
Dann lege ein entsprechendes Sparkonto auf Deinen Namen an und überreiche es Deinem Kind, wenn Du es für reif genug hältst. Das erspart Dir möglicherweise sehr viel Ärger.
Sollte z.B. die Mutter aus irgendwelchen Gründen zur alleinigen Erziehungsberechtigten werden - könnte z.B. auch nur sie bis zur Volljährigkeit über das Sparbuch verfügen.
Außerdem - ein Sparbuch auf den Namen Deines Kindes kannst Du nur mit der schriftlichen Zustimmung der Mutter einrichten.
Ich kann nur empfehlen , ein Sparkonto auf den eigen Namen zu eröffnen . Man weiß nie was in 18 Jahren ist . Ich hatte mit so einem Sparvertrag für unser Patenkind den größten Krach . Das kostet dann nur Nerven .