Unterschrift der Steuererklärung
Neben der Unterschrift der Steuereklärung gibt es das Feld " bei der Anfertigung dieser Steuererklärung hat Mitgewirkt" , wenn ich meiner Nachbarin bei der Steuererkärung helfe, muß ich dann dieses Feld ausfüllen und kann das irgendwelche Konsequenten für mich haben ?
1 Antwort
Um Gottes willen! Dann wird das Finanzamt bei Dir nachfragen, ob Du zur Steuerberatung berechtigt bist und wenn nicht, dann kann ein Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen Dich eingeleitet werden. Behalte Deine Mitwirkung besser für Dich. Das von Dir genannte Feld ist auch nur dafür da, dass professionelle Helfer wie Steuerberater oder Lohnsteuerhilfevereine dort ihre Anschrift unterbringen können.
Da irrst Du Dich aber ganz gewaltig. Neulich erst war im Fernsehen ein Bericht über einen freundlichen Rentner, der für seine Nachbarin per Internet die Einkommensteuererklärung abgesandt hatte. Die Frau hatte nämlich selber keinen Computer. Was ihm nicht bewußt war: Pig brother is watching you. Anhand der IP-Adresse hat das Finanzamt erkannt, dass da gleich 2 Steuererklärungen unterschiedlicher Personen über ein und denselben Internetanschluß abgegeben wurden. Dem Rentner wurde ein Bußgeld auferlegt. Und bei solcher Pingeligkeit soll man dann so bescheuert sein, auch noch ausdrücklich drauf hinzuweisen, dass man ordnungswidrig gehandelt hat?
2 Steuererklärungen unterschiedlicher Personen über ein und denselben Internetanschluß abgegeben wurden. Dem Rentner wurde ein Bußgeld auferlegt.
Da wüsste ich jetzt aber gerne, auf welcher Rechtsgrundlage dafür ein Bußgled verhängt werden kann.
Ich habe schon viel Blödsinn im Fernsehen gehört.
Als Irrenarzt behandele ich Krankenheiten aller Art, auch Rechtsunkenntnis. Es geht um einen Verstoß gegen nachzitierte Vorschrift aus dem Steuerberatungsgesetz:
http://www.gesetze-im-internet.de/stberg/__160.html
Das Problem des Rentners war seine Ehrlichkeit: Statt zu behaupten, er habe die Nachbarin selber die Eingaben machen lassen (was niemand hätte widerlegen können) hat er zugegeben, dass er die Arbeit erledigt hatte. Das nun ist aber eine nach vg Vorschrift verbotene Beratung in Steuersachen ohne Berufszulassung.
In welchem Fernsehen kam dieser Quatsch?
Seit wann überprüft das Finanzamt die IPs von abgegebenen Steuererklärungen? Und vor allem ohne konkreten Anfangsverdacht...
Das maßgebliche Wort im § 160 StBerG ist zudem das Wort "geschäftsmäßig". Solange keine Geld dafür genommen wird, darf jeder steuerlich beraten, sonst müsste das Forum hier zumachen.
Wenn irgendwer in das Feld reinschreibt "mein Nachbar Günther", dann bekommt höchstens der Finanzer einen Lachanfall und das war es.
Das war auf WDR in der aktuellen Stunde und besagter Rentner hat auch noch mit einem amtlichen Schreiben herum gewedelt. Daher glaube ich die Geschichte schon. Was man natürlich nicht weiß, ist, ob das wirklich der nette Nachbar oder ein Schlitzohr war. Gibt es ja auch, Leute die sich zu Beratungen jedweder Art berufen fühlen ohne eine Zulassung zu haben und dann hinterher den Arglosen spielen. Was sich hier im Forum und in ähnlichen Foren abspielt ist eine andere Sache. Wohin sollte man mir z.B. den Bußgeldbescheid zustellen? An mein Katzenklo? Da sch... ich doch drauf.
Also, mal schön langsam!
Wenn der Steuerpflichtige keine Druckschrift schreiben kann und der Nachbar schreibt für ihn, dann ist das zwar aber eine Hilfe beim Ausfüllen, aber keine Steuerberatung. Übertreibe mal nicht mit deinem Ordnungswidrigkeitsverfahren. Ach ja richtig, wir sind in Deutschland! .......und dann noch "um Gottes Willen!"