trotz Krankheit Kredit, jetzt verstorben und Schulden für Ehefrau übrig
Guten Tag, mein Vater war die letzten Jahre schwerkrank und in Behandlung bei diversen Ärzten. Er hat jedoch trotzdem bei 2 Banken Kredite ausbezahlt bekommen, die er in Ratenzahlung abzahlte. Jetzt ist er jedoch vestorben und die Schulden sind auf meine Mutter übergegangen, da sie auch einen Garten geerbt hat und das Erbe nicht ablehnen wollte. Die Restschuldversicherungen im Todelfall haben einen Übernahme abgelehnt, da er in den letzten 2 Jahren in Behandlung war. Nun meine Frage. keine der Banken hat damals eine Gesundheitsbestätigung eingefordert bzw. ein Gutachen vom Arzt, dass er gesund ist. Man hätte ihm m.E. nie das Geld auszahlen dürfen, da ja klar war, dass er nicht mehr lange lebt. Und meine Mutter wusste von den Krediten nichts.Was kann ich jetzt machen, um die Kredite nicht mehr rückzahlen zu müssen bzw. meine Mutter? Vielen Dank D.S.
1 Antwort
Es gibt hier zwei fragwürdige Aspekte:
Der Vater kann nicht ohne Kenntnis der Mutter (Ehefrau) signifkante Verpflichtungen aufnehmen. Die Ehefrau muss zustimmen, da es ja auch ihr Vermögen betrifft. Die Bank hat hier also ggf. ihre Pflicht verletzt, die Zustimmung der Ehefrau einzuholen.
Wenn die Bank eine Restschuldversicherung anbietet und das Darlehen abschließt, dann ist die Restschuldversicherung auch in der Pflicht zu zahlen. Sofern es Klauseln gibt, daß die Zahlung nicht erfolgt, wenn bereits zum Vertragsabschluss eine signifikante Erkrankung besteht, ist dies nur relevant, wenn auf die Darlehenslaufzeit auch das Versterben absehbar war. Greift diese Klausel dennoch, so hätte die Bank prüfen müssen, ob die Voraussetzungen vorliegen. Auch hier ein Ansatzpunkt für fehlende Sorgfalt.
Da es auf genaue Vertragstexte ankommt, Beratungsprotokolle nachzuprüfen sind, ggf. sogar die Geschäftsfähigkeit Deines Vaters in Frage zu stellen ist und Details zu den Darlehen hier nicht bekannt sind, solltest Du bzw. Deine Mutter definitiv einen Anwalt aufsuchen, um dies im Detail zu prüfen und eine - idealerweise außergerichtliche - Einigung mit der Bank herbeizuführen.